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RockyFranco
Hi,
leider haben wir bei unserem Baugrundstück auch eine böse Überraschung erlebt.
Gekauft von einer Gemeinde, baulastenfrei, unerschlossen, angeblich ohne Leitungen. Es liegt in einem nachträglich hinzugefügten Bebauungsplan Gebiet. Soweit alles vorgegeben, Baufeldbereich etc.
In unserem Fall gibt es einen ca. 200qm langen Schlauch der die Zufahrt darstellt, weiterhin am Rand einen Bereich der für Garagenbau geeignet markiert ist.
Im Rahmen der Erschließung erfuhr ich von der Energieversorgung, dass in 80cm tiefe eine 1kV Erdleitung am Grundstücksrand verläuft. Natürlich genau da wo die Baustraße hin muss, später die Zufahrt wird und auch da wo Garagen gebaut werden könnten (wollen/sollen). Weiters die Auskunft vom Versorger "nicht überbaubar".
Klar könnte man sagen, warum nicht vorher informiert...aber von der Gemeinde wußte auch keiner was. Wurde wohl Anfang der 90er verlegt, und die haben das schlichtweg verpennt.
Für mich ergibt sich jetzt folgende Situation:
- Bebauungsplan im Prinzip ungültig, weil da wo man bauen dürfte, gar nicht gebaut werden darf (Garage). Schadenersatz ?
- Garage wäre nicht mal so schlimm, die würde ich auch woanders unterbringen
- lt. Bodengutachten Fundament, müsste ca. 40cm Muttererde weg, danach ist es sandig genug. Darf ich dann 40cm darüber mit der Rüttelplatte fahren für die baustraße bzw. was bedeutet das für die Baustraßenerstellung dass eine 1kV Leitung drunter liegt ?
- Auf Anfrage beim Versorger, wenn ich sage die Leitung muss raus - ja klar, aber auf meine Kosten - sehe ich nicht ganz so. Steht nicht im Grundbuch...
riecht nach ner Riesen-Sch...e
Anwalt-Beratungstermin hab ich schon angefragt
danke
leider haben wir bei unserem Baugrundstück auch eine böse Überraschung erlebt.
Gekauft von einer Gemeinde, baulastenfrei, unerschlossen, angeblich ohne Leitungen. Es liegt in einem nachträglich hinzugefügten Bebauungsplan Gebiet. Soweit alles vorgegeben, Baufeldbereich etc.
In unserem Fall gibt es einen ca. 200qm langen Schlauch der die Zufahrt darstellt, weiterhin am Rand einen Bereich der für Garagenbau geeignet markiert ist.
Im Rahmen der Erschließung erfuhr ich von der Energieversorgung, dass in 80cm tiefe eine 1kV Erdleitung am Grundstücksrand verläuft. Natürlich genau da wo die Baustraße hin muss, später die Zufahrt wird und auch da wo Garagen gebaut werden könnten (wollen/sollen). Weiters die Auskunft vom Versorger "nicht überbaubar".
Klar könnte man sagen, warum nicht vorher informiert...aber von der Gemeinde wußte auch keiner was. Wurde wohl Anfang der 90er verlegt, und die haben das schlichtweg verpennt.
Für mich ergibt sich jetzt folgende Situation:
- Bebauungsplan im Prinzip ungültig, weil da wo man bauen dürfte, gar nicht gebaut werden darf (Garage). Schadenersatz ?
- Garage wäre nicht mal so schlimm, die würde ich auch woanders unterbringen
- lt. Bodengutachten Fundament, müsste ca. 40cm Muttererde weg, danach ist es sandig genug. Darf ich dann 40cm darüber mit der Rüttelplatte fahren für die baustraße bzw. was bedeutet das für die Baustraßenerstellung dass eine 1kV Leitung drunter liegt ?
- Auf Anfrage beim Versorger, wenn ich sage die Leitung muss raus - ja klar, aber auf meine Kosten - sehe ich nicht ganz so. Steht nicht im Grundbuch...
riecht nach ner Riesen-Sch...e
Anwalt-Beratungstermin hab ich schon angefragt
danke