Grundstück real teilen aber beide das gleiche Baurecht haben

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M

musik_de

Du ärgerst mich nicht.
es freuet mich das zu hören.
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Wahrscheinlich als letzte Frage zu diesem Thema muss ich verstehen, wie es möglich sein könnte, die 2 Optionen, die wir derzeit zur Verfügung haben, als mögliche Teilungsoptionen (nach dem Kauf von Grundstücken) in den Kaufvertrag aufzunehmen.

Ist es rechtlich möglich, einen Lageplan mit beiden Optionen (möglicherweise mit Dimension) aufzunehmen und klar zu schreiben, dass das Grundstück nach dem Kauf auf diese Weise Real aufgeteilt wird, wobei die zugewiesenen Optionen bevorzugt werden?

nochmal vielen Dank für die Hilfe soweit.

LG
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11ant

11ant

Ist es rechtlich möglich, einen Lageplan mit beiden Optionen (möglicherweise mit Dimension) aufzunehmen und klar zu schreiben, dass das Grundstück nach dem Kauf auf diese Weise Real aufgeteilt wird, wobei die zugewiesenen Optionen bevorzugt werden?
Wenn Du sämtliche Warnungen in den Wind schlägst und mit dem "Partner" vor den Altar des Notars ziehst, sollte aus den Optionen schon eine Entscheidung geworden sein ...
Wahrscheinlich als letzte Frage zu diesem Thema muss ich verstehen, wie es möglich sein könnte, die 2 Optionen, die wir derzeit zur Verfügung haben, als mögliche Teilungsoptionen (nach dem Kauf von Grundstücken) in den Kaufvertrag aufzunehmen.
... Allerdings rate ich nach wie vor zur dritten Option, den "Partner" in die Wüste zu schicken. Du sprichst wohl "Deutsch als Fremdsprache", da kannst Du dann wohl manchen Formulierungen nicht so rasch folgen, aber: die Kernbotschaft sollte dennoch langsam bei Dir angekommen sein. Sie lautet: trenne Dich von diesem sogenannten "Partner", Du bist für den nur ein nützlicher Idiot !
 
E

Escroda

Sobald die Landteilung klappt, denke ich, dass der großer Störfaktor aus dem Fenster kommt (oder zumindest, auf den ich hoffe).
Dem ist aber nicht so. Doppelhauspartner sind eine, wie es ein Gericht mal in seiner Urteilsbegründung formuliert hat, auf Dauer angelegte und gegenseitig auf besondere Rücksichtnahme angewiesene Schicksalsgemeinschaft. Eine Einigung bei der Teilung ist leicht, der gemeinsame Bau ist schwer und am schwersten ist das gemeinsame Leben Wand an Wand nebeneinander.
 
Pinky0301

Pinky0301

Ich denke nicht, dass man einen Kaufvertrag abschließen kann, ohne final geklärt zu haben, wie geteilt werden soll. Wie und wann soll das denn sonst entschieden werden?
 
U

User0815

Ich denke nicht, dass man einen Kaufvertrag abschließen kann, ohne final geklärt zu haben, wie geteilt werden soll. Wie und wann soll das denn sonst entschieden werden?
Das geht schon, da erwerben dann einfach beide einen Anteil, also zB 50/50 oder 60/40. Ist dann halt eine Bruchteilsgemeinschaft und jedem gehört ein Anteil an allem. Gibt dann halt nochmal Notar- und Grundbuchkosten bei der tatsächlichen Teilung.
 
Pinky0301

Pinky0301

Ok. Ist aber doof, wenn man sich jetzt schon nicht einig wird. Dann gibt es keine Rückzugsmöglichkeit mehr.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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