Hat jemand Erfahrung was den Heimfall aus Gründen des Eigenbedarfs angeht? Dieser Fall ist im Vertrag nicht geregelt, er schließt ihn also nicht aus, aber auch nicht ein.
ok, d. h. sofern im Vertrag unter "Heimfallgründe" nicht steht, d) auf Grund von Eigenbedarf, hat der Erbpachtgeber keine Chance anzumelden? Das Netz, auch renomierte Seiten, sehen das mal so, mal so.