Erbpacht mit Eigenkapital - Forderung vom Erbpachtgeber
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Zuletzt aktualisiert 25.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Erbpacht mit Eigenkapital - Forderung vom Erbpachtgeber >> Zum 1. Beitrag <<
So ist mein Wissensstand. Heimfall habe ich übrigens in den letzten 25 Jahren nicht ein einziges Mal gesehen. Hierfür sind die im Vertrag vereinbarten Gründe nötig, eine notarielle Vereinbarung, eine Ausgleichszahlung und die Übernahme der Finanzierung durch den Grundstückseigentümer. Das tut sich nur dann jemand an, wenn echt schwerwiegende Gründe vorliegen (Zahlungsverzug).