B
Bauexperte
Hallo,
Bleib´ dran und verfasse eine Mängelrüge mit Fristsetzung. Du bist auch nicht in der Pflicht die DIN zu kennen ... Dein BU schuldet Dir eine mängelfreie Leistung; soll er sich mit dem Estrichleger oder Holzwurm ins Benehmen setzen.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Immer vorausgesetzt, daß die unterschiedlichen Bodenbeläge von Anbeginn an bekannt waren, ist die Aussage der beiden Herren reiner Selbstschutz ... sie sollten sich mal vergleichbare Urteile anschauenNichtsdestotrotz ist der Parkett nun rund 1,2 cm niedriger als das angrenzende Niveau. Unser Bauleiter und der Fußbodenleger sagen, dass das "normal" sein und somit keinen Mängel darstellt. Es gäbe keine definierten "Zahlen" [...] Eine Anhebung ist leider nicht möglich, da sonst die Funktion der Fußbodenheizung zu sehr beeinträchtigt wird.
Bleib´ dran und verfasse eine Mängelrüge mit Fristsetzung. Du bist auch nicht in der Pflicht die DIN zu kennen ... Dein BU schuldet Dir eine mängelfreie Leistung; soll er sich mit dem Estrichleger oder Holzwurm ins Benehmen setzen.
Liebe Grüsse, Bauexperte