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Manuel_H
Hallo,
für uns stellt sich in diesem Moment folgende Frage und wir hoffen, hier ein paar hilfreiche Ratschläge zu der anstehenden Entscheidung zu erhalten.
Es geht ganz grob gesagt um die Frage, wie sich der temporäre Wechsel in eine ungünstige Steuerklasse auf meine Kreditwürdigkeit im Rahmen einer Baufinanzierung auswirkt?
Um das Elterngeld meiner schwangeren Frau zu erhöhen, das sich an ihrem Nettoeinkommen der letzten sieben Monate vor der Mutterschutzzeit bemessen wird, würde ich als Besserverdiener bis zur Geburt des Kindes in die für mich eigentlich ungünstige Steuerklasse V wechseln und meine Frau in die Steuerklasse III. Dieser Schritt würde uns insgesamt ein um 3.650 € höheres Elterngeld einbringen als wenn sie in Steuerklasse V wäre (abzüglich der steigenden Steuer durch den erhöhten Steuersatz wegen Progressionsvorbehalt).
Der eventuelle Haken: Wir möchten spätestens in zwei Jahren eine Immobilie erworben haben und da werde ich als gut verdienender Ehepartner sicherlich die entscheidende Rolle bei der Kreditvergabe spielen. Sollte es schon in den nächsten 9 Monaten eine Kaufoption geben, stünde ich mit der für mich an und für sich ungünstigeren Steuerklasse V mit ca. 1.000 € geringerem Nettoeinkommen da.
Meine Frage: Wie ist eure Einschätzung, welche Rolle mein wegen des Elterngeldes vorübergehend niedrigeres Nettoeinkommen bei einer eventuell notwendigen Kreditaufnahme spielen würde? Würde sich das niedrigere Nettoeinkommen negativ auf die Beurteilung meiner Kreditwürdigkeit auswirken, obwohl der mich betreffende hohe Abzug spätestens mit der Steuerrückerstattung im Folgejahr auf der Grundlage meiner Steuererklärung ausgeglichen wird? Kann allein dieser Umstand zu höheren Zinsen führen?
Oder fällt die Wahl einer ungünstigen Steuerklasse bei der Beurteilung meiner Kreditwürdigkeit nicht negativ ins Gewicht?
Schon jetzt möchten wir uns für alle Hinweise bedanken, die uns etwas „Licht ins Dunkel“ bringen!
für uns stellt sich in diesem Moment folgende Frage und wir hoffen, hier ein paar hilfreiche Ratschläge zu der anstehenden Entscheidung zu erhalten.
Es geht ganz grob gesagt um die Frage, wie sich der temporäre Wechsel in eine ungünstige Steuerklasse auf meine Kreditwürdigkeit im Rahmen einer Baufinanzierung auswirkt?
Um das Elterngeld meiner schwangeren Frau zu erhöhen, das sich an ihrem Nettoeinkommen der letzten sieben Monate vor der Mutterschutzzeit bemessen wird, würde ich als Besserverdiener bis zur Geburt des Kindes in die für mich eigentlich ungünstige Steuerklasse V wechseln und meine Frau in die Steuerklasse III. Dieser Schritt würde uns insgesamt ein um 3.650 € höheres Elterngeld einbringen als wenn sie in Steuerklasse V wäre (abzüglich der steigenden Steuer durch den erhöhten Steuersatz wegen Progressionsvorbehalt).
Der eventuelle Haken: Wir möchten spätestens in zwei Jahren eine Immobilie erworben haben und da werde ich als gut verdienender Ehepartner sicherlich die entscheidende Rolle bei der Kreditvergabe spielen. Sollte es schon in den nächsten 9 Monaten eine Kaufoption geben, stünde ich mit der für mich an und für sich ungünstigeren Steuerklasse V mit ca. 1.000 € geringerem Nettoeinkommen da.
Meine Frage: Wie ist eure Einschätzung, welche Rolle mein wegen des Elterngeldes vorübergehend niedrigeres Nettoeinkommen bei einer eventuell notwendigen Kreditaufnahme spielen würde? Würde sich das niedrigere Nettoeinkommen negativ auf die Beurteilung meiner Kreditwürdigkeit auswirken, obwohl der mich betreffende hohe Abzug spätestens mit der Steuerrückerstattung im Folgejahr auf der Grundlage meiner Steuererklärung ausgeglichen wird? Kann allein dieser Umstand zu höheren Zinsen führen?
Oder fällt die Wahl einer ungünstigen Steuerklasse bei der Beurteilung meiner Kreditwürdigkeit nicht negativ ins Gewicht?
Schon jetzt möchten wir uns für alle Hinweise bedanken, die uns etwas „Licht ins Dunkel“ bringen!