Richtig ist
@nordanney , dass es für Maklerverträge ab dem 23.12.2020 gilt. Zu finden zum Beispiel im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil 1 Nr. 28 , §53 Übergangsvorschrift zum Gesetz über die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.
Interessant könnte für dich der Passus sein, dass in der Übergangszeit der Käufer die Provision nur alleine trägt, wenn er sich vor Inkrafttreten dazu bereit erklärt hat. Ich gehe aber mal davon aus, der Makler hat das in seinen Dokumenten so drin, sonst wäre er ein arger Dilettant.
(P.S. Bin kein Makler, aber kann Gesetzestexte lesen)
Bei dem Bekannten hatte der Makler einfach keine Lust länger einen Käufer zu suchen. Weil wegen 6% von vielleicht 10T€ mehr (600€) lohnen sich für den Makler keine 10 weitere Termine ...
da hat
@nordanney wohl schneller auf senden geklickt ;-)