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AllThumbs
Im Kaufvertrag steht aber letztlich nur das Grundbuchblatt welches du kaufst. Bei unserer DG Wohnung wurden nämlich auch die Dachschrägen "vergessen". Allerdings war das in meinen Augen nicht in böser Absicht, da in allen Unterlagen nur die Grundfläche angegeben ist. Sprich, ich wüsste die Wohnfläche nach WoFIV gar nicht. Wenn wir dann demnächst unsere Wohnung verkaufen, werde ich in der Anzeige bei Immoscout also auch nur die Wohnfläche nach DIN 277 angeben.Das ist grundsätzlich richtig.
Aber wenn, wie vorher von mir erwähnt, ganz offensichtlich Nutzfläche zur Wohnfläche erklärt wird oder Dachschrägen einfach 'vergessen' werden, hängt da auch der Makler mit drin. Soviel Sachverstand muss er haben.
Also in meinen Augen hattest du Glück, dass sich der Makler darauf eingelassen hat, da es nicht seine Aufgabe ist das zu überprüfen. So zumindest meine Meinung.