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Harrybo1981
Hallo Allen,
Wir sind schon weit mit planung und jetzt haben wir eine problem mit zaun und sichtschütz.
unsere Doppelhaushälfte ist die erste im strasse und hat strasse 1 links zum grundstück und eine strasse 2 vor dem grundstück.
haus hat 5,5m abstand zu strasse 2 die auch unsere eingang für auto ist. Hintergarten hat 3 m abstand zu hinterhaus.
Jetzt wäre die frage, wie hoch darf zaun sein.
0,8 m ist zulässig aber es wird keine sichtschutz sein weil unsere garten privat bereich wohnzimmer sind alle im vorgarten bereich.
Gibt hier vllt. sondergenehmigungen. Wir sind im Rhein Neckar kreis, BW.
Bin für Jede hilfe/rat sehr Dankbar.
Grüß,
HarryBo
Wir sind schon weit mit planung und jetzt haben wir eine problem mit zaun und sichtschütz.
unsere Doppelhaushälfte ist die erste im strasse und hat strasse 1 links zum grundstück und eine strasse 2 vor dem grundstück.
haus hat 5,5m abstand zu strasse 2 die auch unsere eingang für auto ist. Hintergarten hat 3 m abstand zu hinterhaus.
Jetzt wäre die frage, wie hoch darf zaun sein.
0,8 m ist zulässig aber es wird keine sichtschutz sein weil unsere garten privat bereich wohnzimmer sind alle im vorgarten bereich.
Gibt hier vllt. sondergenehmigungen. Wir sind im Rhein Neckar kreis, BW.
Bin für Jede hilfe/rat sehr Dankbar.
Grüß,
HarryBo