Estrich nach 5 Monaten noch bei 5% Restfeuchte

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S

StarAce

Hallo,

im Keller wurde ein Zementestrich der Fa. Knauf schwimmend verlegt. Nach 5 Monaten haben wir eine Restfeuchte von noch 5% - viel zu hoch.

Laut unserem Bauherren-Schutzbund-Sachverständigen gibt es 3 Möglichkeiten:

1. das Messgerät ist defekt (ausschließen kann man wohl gar nichts
2. es wurde zu wenig geheizt und gelüftet
3. Die wasserdichte Bodenplatte ist nicht wasserdicht.

Die Bodenplatte ist aus WU-Beton ebenso wie der ganze Keller, zusätzlich noch eine Schwarze Wanne mit KMB-Beschichtung außen rum. Bei der Grundwasserabsenkung ist eine Pumpe kurzzeitig ausgefallen, der Unterdruck war aber noch nicht ganz angebaut (laut Absenkungsfirma). Insofern gehe ich nich davon aus, dass es die Bodenplatte ist. Zumal unser Bauleiter auch auf anderen Baustellen Probleme mit der Trocknung hat.

Was meint ihr dazu?

Gruß,
StarAce
 
S

StarAce

Ergänzung (kann leider nicht editieren?): Es ist ein Calcium-Sulfat-Estrich. Der wurde auch in Bad und Dusche verlegt, dort ist er trocken (dank Fußbodenheizung). Dürfte also wirklich an der Estrichmischung liegen.
 

€uro

Hallo,
....
Laut unserem Bauherren-Schutzbund-Sachverständigen gibt es 3 Möglichkeiten:
1. das Messgerät ist defekt (ausschließen kann man wohl gar nichts
2. es wurde zu wenig geheizt und gelüftet
3. Die wasserdichte Bodenplatte ist nicht wasserdicht.
Hier hat er Recht! Eine Erklärung findet man, indem der Feuchteverlauf (Bauteil, Raumluft) über der Zeit ermittelt wird. Zudem scheint der Keller nicht beheizt, also keine Fußbodenheizung! Also Bauwerkstrockner verwenden. Steigen die Feuchten nach deren Einsatz nachträglich wieder an, gibt es hierfür i.d.R. zwei Möglichkeiten:
- Kondensation von zugeführter warmer Außenluft
- Pkt 3
Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass WU wasserdicht wäre! Hierzu mal die entsprechenden DIN Normen lesen.
Bestimmte Probleme sind i.d.R. geradezu vorprogrammiert. Z.B., wenn für Kellerbau Grundwasserabsenkung erforderlich.
Das lässt sich bei der Planung des Baukörpers entsprechend vorher berücksichtigen.
Zudem, 100% trockene Bauteile gibt es nicht!

v.g.
 
B

Bauexperte

Hallo,

€uro hat bereits viel Richtiges dazu gesagt ... wobei ich mir bei Deinem Sachverständigen nicht ganz so sicher bin, wie €uro.

Die Bodenplatte ist aus WU-Beton ebenso wie der ganze Keller, zusätzlich noch eine schwarze Wanne mit KMB-Beschichtung außen rum.
Das liest sich "hochtrabender", als es letztlich ist. WU heißt nichts anders, als "wasserundurchlässig" und die sog. "schwarze" Wanne ist nichts anders als ein Bitumendickschichtauftrag.

Bei der Grundwasserabsenkung ist eine Pumpe kurzzeitig ausgefallen, der Unterdruck war aber noch nicht ganz angebaut (laut Absenkungsfirma). Insofern gehe ich nich davon aus, dass es die Bodenplatte ist. Zumal unser Bauleiter auch auf anderen Baustellen Probleme mit der Trocknung hat.
Du hast (fast) im Grundwasser gebaut und mußtest - außer einem normalen WU-Betonkeller auf einer wiederum normalen WU-Bodenplatte - keine weiteren Maßnahmen ergreifen? Das kann ich mir kaum vorstellen! Bist Du sicher, daß Dein Bodengutachter keine Vorgabe hinsichtlich einer zusätzlichen Abdichtung des WU-Betons gemacht hat?

Als Beispiel hier ein Auszug bzgl. aufstauendem Sickerwasser:

Kellerabdichtung

1.
Gemäß Punkt 7 Bauwerksabdichtung des Bodengutachtens muss beim Bauvorhaben der Lastfall „Aufstauendes Sickerwasser“ gemäß DIN 18195 T6 A9 angesetzt werden. Die Empfehlung des Bodengutachters lautet .....

Betonkeller sind immer eine Sache für sich; ungeheizte sowieso. Bevor Du Dein Heil im vermeintlich "falschem" Estrich suchst, schau mal in die Empfehlung des Bodengutachters und stelle einstweilen Bautrockner auf. Erst wenn 100%ig sicher gestellt ist, daß alle Vorgaben aus dem Bodengutachten auch eingehalten wurden, kannst Du Dich auf die weitere Fehlersuche begeben

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
S

StarAce

Das schreibt unser Bauleiter dazu:

- Bodenplatte nach WU-Richtlinie in 35 cm Stärke (ohne Sauberkeitsschicht, jedoch mit unterseitig eingebauter Delta-Noppenbahn)
- Senkrechter Anschluss der Bodenplatte an die Beton-Doppelwandelemente (d=25 cm) mittels beschichtetem Master-Fugendichtblech
- Verfüllung der Doppelwandelemente mit WU-Beton der Korngröße 0/8 mm
- Hohlkehle mit HKS
- Abdichtung der Kelleraußenwände mittels Bitumendickbeschichtung nach DIN 18195-6

Wie bereits erwähnt, ist die Kombination der Bodenplattenausführung mit der Abdichtung der Kellerwände mittels Bitumendickbeschichtung so nicht in der DIN geregelt, entspricht jedoch den Anerkannte Regeln der Technik.
Laut Bodengutachten ist eine Abdichtung entsprechend Abschnitt 8 aus DIN 18 195-6:2001-12 vorzusehen und dauerhaft gegen Hinterlaufen zu sichern. Alternativ seit die Ausführung eines druckwasserdichten Kellers aus wu-Beton möglich (Beanspruchungsklasse 1 nach Abschnitt 5.2 (2) und Nutzungsklasse A nach Abschnitt 5.3 (2), keine gemauerte Kelleraußenwand.
 
B

Bauexperte

Hallo,

bevor hier ein falscher Eindruck entsteht - ich maße mir nicht an, alles zu wissen; wie auch? Nur bei Wasser, insbesondere im Keller, schrillen in der Regel alle Alarmglocken bei mir. Insbesondere, da ich vor einigen Monaten eine vergleichbare Situation bei einem unserer betreuten BV angetroffen habe. Im genannten Fall hat der Kellerbauer es schlicht nicht für nötig gehalten, die Vorgaben aus dem Bodengutachten hinsichtlich drückendes Wasser einzuhalten


Wie bereits erwähnt, ist die Kombination der Bodenplattenausführung mit der Abdichtung der Kellerwände mittels Bitumendickbeschichtung so nicht in der DIN geregelt, entspricht jedoch den Anerkannte Regeln der Technik.
Das ist richtig:

"Für den Bau von Weißen Wannen gibt es keine DIN-Normen, wohl aber für die Beschaffenheit des Betons und für die Berechnung durch den Tragwerksplaner. Des Weiteren gibt es mit den DBV Merkblättern (Deutsche Beton Verein), der DafStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Baukörper aus Beton – 11/2003“ und weitere anerkannte Printmedien genügend Fachliteratur, um die Richtigkeit der Weißen Wanne als Konstruktion sicher planen und / oder beurteilen zu können."**

aber auch:

"Seit dem Erscheinen der DafStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Baukörper aus Beton – 11/2003“ gelten Weiße Wannen somit als geregelte Bauteile. Fachlich richtig geplante und ausgeführte Weiße Wannen sind anerkannte Regeln der Technik."**

** Wortlaut entliehen: Mark A. Carden von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Es sollte somit anhand der Fachliteratur möglich sein, die Ursache des Feuchteproblems aufzuspüren.


Liebe Grüsse, Bauexperte​
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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