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Coskun1907
Hallo liebes Hausbau-Forum,
kurz zu mir.: Mein Name ist Coskun komme aus der Nähe von der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover. Meine Frau und ich möchten ein Einfamilienhaus 2. Stöckig Flachdach bauen und beschäftigen uns zur Zeit mir der Planung.
Hier das Grundstück (Flurstück 54/8) :
Zur Sachlage:
Linker Nachbar (Flurstück 54/4) Bestandshaus aus den 70ern Geländeroberfläche ca. 50cm über unser Grundstück. Rechter Nachbar (Flurstück 54/9) Neubau, fast fertig ca. 100cm (hat aufgeschüttet) über unser Grundstück (Flurstück 54/8). Das muss alles noch eingemessen werden. Ich habe das mal versucht mit einer Skizze zu verdeutlichen. Die Straße ist eine Einstichstraße einer Hauptstraße, welcher rechts von unserem Grundstück liegt. D.h. die Hauptstraße ist tiefer als der höchste Punkt der Einstichstraße. Der höchste Punkt der Einstichstraße befindet sich in etwa auf der Grenze zum rechten Nachbar.
Unser Problem:
Wir möchten nicht unbedingt im Loch bauen => also aufschütten. Damit ändert man die ursprünglich Geländeroberfläche (was der rechte Nachbar ja auch schon getan hat). Die Gebäudehöhe wird normalerweise von dem gewachsenen Boden gemessen, d.h. die Aufschüttung kommt dazu. Die Niedersächsische Bauordnung sagt Grenzabstand 1/2 H mind. jedoch 3m. Wir möchten natürlich wenn es geht zu beiden Nachbarn so Nah wie möglich bauen, also den mind. Grenzabstand von 3m erreichen, damit wir genügend breit bauen können.
Wir haben das örtliche Bauamt kontaktiert und die Sachlage erläutert. Die Antwort:
Weichen die gewachsenen, tatsächlichen Geländeoberflächen auf den Nachbargrundstücken davon ab, ist es möglich, diese zu berücksichtigen. Dies ist in § 5 Abs. 9 Niedersächsische Bauordnung dargestellt. Es ist der konkrete Nachweis über die genauen Höhen (NN) an den maßgeblichen Punkten beim Bauantrag zu führen.
Daraufhin hat sich uns die Frage gestellt, welcher Nachbar ist für uns jetzt maßgeblich. Dies konnte oder wollte mir das Bauamt nicht beantworten oder ich habe es nicht verstanden.
Am liebsten würden wir gerne auf Straßenniveau kommen und den Mindestabstand von 3m halten. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Vielen Dank und liebe Grüße!
kurz zu mir.: Mein Name ist Coskun komme aus der Nähe von der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover. Meine Frau und ich möchten ein Einfamilienhaus 2. Stöckig Flachdach bauen und beschäftigen uns zur Zeit mir der Planung.
Hier das Grundstück (Flurstück 54/8) :
Zur Sachlage:
Linker Nachbar (Flurstück 54/4) Bestandshaus aus den 70ern Geländeroberfläche ca. 50cm über unser Grundstück. Rechter Nachbar (Flurstück 54/9) Neubau, fast fertig ca. 100cm (hat aufgeschüttet) über unser Grundstück (Flurstück 54/8). Das muss alles noch eingemessen werden. Ich habe das mal versucht mit einer Skizze zu verdeutlichen. Die Straße ist eine Einstichstraße einer Hauptstraße, welcher rechts von unserem Grundstück liegt. D.h. die Hauptstraße ist tiefer als der höchste Punkt der Einstichstraße. Der höchste Punkt der Einstichstraße befindet sich in etwa auf der Grenze zum rechten Nachbar.
Unser Problem:
Wir möchten nicht unbedingt im Loch bauen => also aufschütten. Damit ändert man die ursprünglich Geländeroberfläche (was der rechte Nachbar ja auch schon getan hat). Die Gebäudehöhe wird normalerweise von dem gewachsenen Boden gemessen, d.h. die Aufschüttung kommt dazu. Die Niedersächsische Bauordnung sagt Grenzabstand 1/2 H mind. jedoch 3m. Wir möchten natürlich wenn es geht zu beiden Nachbarn so Nah wie möglich bauen, also den mind. Grenzabstand von 3m erreichen, damit wir genügend breit bauen können.
Wir haben das örtliche Bauamt kontaktiert und die Sachlage erläutert. Die Antwort:
Weichen die gewachsenen, tatsächlichen Geländeoberflächen auf den Nachbargrundstücken davon ab, ist es möglich, diese zu berücksichtigen. Dies ist in § 5 Abs. 9 Niedersächsische Bauordnung dargestellt. Es ist der konkrete Nachweis über die genauen Höhen (NN) an den maßgeblichen Punkten beim Bauantrag zu führen.
Daraufhin hat sich uns die Frage gestellt, welcher Nachbar ist für uns jetzt maßgeblich. Dies konnte oder wollte mir das Bauamt nicht beantworten oder ich habe es nicht verstanden.
Am liebsten würden wir gerne auf Straßenniveau kommen und den Mindestabstand von 3m halten. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Vielen Dank und liebe Grüße!