Hallo,
Woher sollen wir das denn wissen? Du hast nur das Notdürftigste zum Neubau angegeben, die Lage des Grundstückes zur Sonne ist unbekannt, die zu verbauende Technik (dürfte nicht wenig sein, bei einem 24er Stein) und, und, und.
Wenn Dein Anbieter Dir KfW 55 vertraglich zugesichert hat, ist er auch in der Pflicht, dies einzuhalten. Des Weiteren ist zwingend ein externer Sachverständiger am BV beteiligt; er sollte einschreiten, wenn etwas nicht richtig ausgeführt wird.
Liebe Grüsse, Bauexperte