sirhc
Also, vorne sind 3 Stützen geplant. Eine links (die Seite mit 2 Metern Tiefe), eine rechts (die Seite mit 4 Metern Tiefe) und eine an dem Punkt, ab dem die Terrasse beginnt schräg zuläuft von 4 Metern Tiefe auf die 2 Meter Tiefe. Fundamente sind mit drin und die Montage an WDVS ebenso. Plan ist, auf höhe der Geschossdecke zu bohren und Gewindestangen einzukleben. Verschattung wäre konkret Warema W10 Unterdach, zweiteilig mit zwei Motoren und zwei Funksendern. Zudem wären 13 LED Spots enthalten.
Um den Zuschnitt (ausklinken für die Pfosten) und Wiedereinbau der drei Terrassenplatten, die an den Stellen für die Pfosten herausgenommen werden, muss ich mich kümmern. Die genauen Abmessungen der Pfosten habe ich gerade nicht.
§ 62 Genehmigungsfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
g) Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m, Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche, Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze
In diesem Punkt gab es wohl 2018 oder 2019 eine Änderung, die einem nun mehr Spielraum bietet. Wir haben 4 Meter Tiefe, 26,2 qm Fläche und halten auf beiden Seiten die 3 Meter Grenzabstand, somit ist die Überdachung genehmigungsfrei.
Eine Planänderung werden wir einbringen. Wir sind inzwischen der Meinung, dass es nichts bringt, die linke Seite mit den 2 Metern Tiefe zu verschließen. Diesen Punkt wollen wir streichen. Damit würde ein Boden-Ausgleichsträger, eine dreiteilige Glasschiebewand sowie ein Glaskeil wegfallen. Ich bin gespannt, wie sich das preislich auswirkt.
Um den Zuschnitt (ausklinken für die Pfosten) und Wiedereinbau der drei Terrassenplatten, die an den Stellen für die Pfosten herausgenommen werden, muss ich mich kümmern. Die genauen Abmessungen der Pfosten habe ich gerade nicht.
§ 62 Genehmigungsfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
g) Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m, Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche, Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze
In diesem Punkt gab es wohl 2018 oder 2019 eine Änderung, die einem nun mehr Spielraum bietet. Wir haben 4 Meter Tiefe, 26,2 qm Fläche und halten auf beiden Seiten die 3 Meter Grenzabstand, somit ist die Überdachung genehmigungsfrei.
Eine Planänderung werden wir einbringen. Wir sind inzwischen der Meinung, dass es nichts bringt, die linke Seite mit den 2 Metern Tiefe zu verschließen. Diesen Punkt wollen wir streichen. Damit würde ein Boden-Ausgleichsträger, eine dreiteilige Glasschiebewand sowie ein Glaskeil wegfallen. Ich bin gespannt, wie sich das preislich auswirkt.