Kopplungsgeschäft oder nicht?

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H

Haus_2020

Hallo zusammen,
wir stehen kurz vor dem Kauf eines Grundstücks und ich würde gerne vorab klären ob Probleme eines Kopplungsgeschäfts auf uns zukommen könnten. Folgender Sachverhalt:
  • ein privater Grundstückseigentümer in unserem Wunschort will sein Grundstück teilen und einen Teil verkaufen
  • Der Eigentümer möchte möglichst eine schnelle und erfolgreiche Bebauung auf dem geteilten Stück. Er kontaktiert daher Baufirma X und fragt ob diese Interesse an einem Projekt auf diesem Grundstück hat bzw. entsprechende Käufer kennt.
  • Wir sind bei Baufirma X vermerkt, falls sich Grundstücke in unserem Wunschort ergeben
    -> Baufirma X kontaktiert uns
  • Aktuell planen wir zusammen mit Baufirma X ein Haus auf besagtem Grundstück und würden auch gerne mit dieser Firma später bauen. Die Baufirma kümmert sich daher auch schon um viele Sachen bzw. informiert sich für uns damit wir u.a. mehr Kostentransparenz in das Projekt bekommen (Ausmaß Erdarbeiten, Erschließung, Bebauungsplan etc.)
  • Parallel wollen wir uns jetzt um den Kaufvertrag für das Grundstück kümmern ->Der Vertrag wird zwischen dem privaten Grundstückseigentümer und uns geschlossen.

Meine Frage wäre jetzt ob für das Finanzamt Anlass besteht von einem Kopplungsgeschäft auszugehen und wir entsprechend auf Grunderwerbsteuer auf das Haus zahlen müssten?
Rein von den Fakten her würde ich sagen nein, da der Kaufvertrag zwischen dem Eigentümer und uns zustande kommt. Jedoch ist die Baufirma (zumindest ja beratend) bereits in viele Sachen verwickelt.

Macht es Sinn im Kaufvertrag klar zu formulieren, dass das Grundstück ohne Bauträgerbindung verkauft wird oder ist dies in diesem Fall nicht nötig bzw. weckt vll. sogar „schlafende Hunde“?

Wäre super, wenn ich mal Eure Einschätzung bekommen könnte.

VG
 
I

icandoit

Der Notar wird Euch da schon aufklaeren. Das ist seine Plicht.

Fragen kostet nix. Warum sollte da ein Kopplungsgeschaeft erfolgen?

Seid Ihr denn schon vertraglich mit dem Bauunternehmer gebunden?
 
M

MayrCh

Grundstück von (Privat-)Eigentümer kaufen, Kauf abwickeln, dann Bauvertrag mit der Baufirma schließen.
Sehe nicht, wo da ein Koppelgeschäft lauern sollte.
 
H

Haus_2020

Danke für die schnellen Antworten.

Nein, wir sind vertraglich noch nicht an den Bauträger gebunden.
Meine Bedenken rühren eher daher, dass das Grundstück ja quasi über den Bauträger inseriert war bzw. er uns darauf aufmerksam gemacht hat und dieser nun ja schon in die gesamte Planung involviert ist.

Vom Ablauf her würden wir auch erst das Grundstück kaufen und danach dann erst den Vertrag mit dem Bauträger abschließen.
Das dort dann kein großer zeitlicher Versatz drin sein wird (4-6 Wochen) ist auch nicht "verdächtig" für das Finanzamt?
 
Musketier

Musketier

Grundstück von (Privat-)Eigentümer kaufen, Kauf abwickeln, dann Bauvertrag mit der Baufirma schließen.
Sehe nicht, wo da ein Koppelgeschäft lauern sollte.
So einfach ist das nicht.


1.)
Zum Grundstückskauf sollte noch nicht feststehen, mit wem gebaut wird.
Bauvertrag sollte also noch nicht unterschrieben sein.

2.)
Zwischen Grundstücksverkäufer und Hausbauer sollten keine Vermittlungsverträge existieren. Kann man als Käufer natürlich schlecht wissen.

3.)
Bei uns im Fragebogen zur Grunderwerbsteuer war die Frage, wie man auf das Grundstück aufmerksam geworden ist.
Hier sollte eine andere Anwort als "-> Baufirma X kontaktiert uns" vorhanden sein.

4.)
Im Fragebogen zur Grunderwerbsteuer wurde bei uns auch nachgehakt, ob mehrere Angebote von Baufirmen vorhanden sind.
Hier sollte man sich zur sicherheit zumindest ein weiteres Angebot einholen.
 
M

MayrCh

Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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