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Haus_2020
Hallo zusammen,
wir stehen kurz vor dem Kauf eines Grundstücks und ich würde gerne vorab klären ob Probleme eines Kopplungsgeschäfts auf uns zukommen könnten. Folgender Sachverhalt:
Meine Frage wäre jetzt ob für das Finanzamt Anlass besteht von einem Kopplungsgeschäft auszugehen und wir entsprechend auf Grunderwerbsteuer auf das Haus zahlen müssten?
Rein von den Fakten her würde ich sagen nein, da der Kaufvertrag zwischen dem Eigentümer und uns zustande kommt. Jedoch ist die Baufirma (zumindest ja beratend) bereits in viele Sachen verwickelt.
Macht es Sinn im Kaufvertrag klar zu formulieren, dass das Grundstück ohne Bauträgerbindung verkauft wird oder ist dies in diesem Fall nicht nötig bzw. weckt vll. sogar „schlafende Hunde“?
Wäre super, wenn ich mal Eure Einschätzung bekommen könnte.
VG
wir stehen kurz vor dem Kauf eines Grundstücks und ich würde gerne vorab klären ob Probleme eines Kopplungsgeschäfts auf uns zukommen könnten. Folgender Sachverhalt:
- ein privater Grundstückseigentümer in unserem Wunschort will sein Grundstück teilen und einen Teil verkaufen
- Der Eigentümer möchte möglichst eine schnelle und erfolgreiche Bebauung auf dem geteilten Stück. Er kontaktiert daher Baufirma X und fragt ob diese Interesse an einem Projekt auf diesem Grundstück hat bzw. entsprechende Käufer kennt.
- Wir sind bei Baufirma X vermerkt, falls sich Grundstücke in unserem Wunschort ergeben
-> Baufirma X kontaktiert uns - Aktuell planen wir zusammen mit Baufirma X ein Haus auf besagtem Grundstück und würden auch gerne mit dieser Firma später bauen. Die Baufirma kümmert sich daher auch schon um viele Sachen bzw. informiert sich für uns damit wir u.a. mehr Kostentransparenz in das Projekt bekommen (Ausmaß Erdarbeiten, Erschließung, Bebauungsplan etc.)
- Parallel wollen wir uns jetzt um den Kaufvertrag für das Grundstück kümmern ->Der Vertrag wird zwischen dem privaten Grundstückseigentümer und uns geschlossen.
Meine Frage wäre jetzt ob für das Finanzamt Anlass besteht von einem Kopplungsgeschäft auszugehen und wir entsprechend auf Grunderwerbsteuer auf das Haus zahlen müssten?
Rein von den Fakten her würde ich sagen nein, da der Kaufvertrag zwischen dem Eigentümer und uns zustande kommt. Jedoch ist die Baufirma (zumindest ja beratend) bereits in viele Sachen verwickelt.
Macht es Sinn im Kaufvertrag klar zu formulieren, dass das Grundstück ohne Bauträgerbindung verkauft wird oder ist dies in diesem Fall nicht nötig bzw. weckt vll. sogar „schlafende Hunde“?
Wäre super, wenn ich mal Eure Einschätzung bekommen könnte.
VG