B
Bautitus
Hallo zusammen,
ich habe eine Skizze angehängt, aus der die Lage der Straße und unseres Grundstücks (Haus drauf blau) hervorgeht. Die Straße ist nur bis zu den roten Linien befahrbar. Das wussten wir bereits beim Kauf. Was wir nicht wussten ist, dass ab dort eine Treppe (rote Linien) für Fußgänger gebaut wird. Somit wäre unser Grundstück nur eingeschränkt erreichbar. Man könnte ihn nicht von der Straße bzw. dem Fußweg erreichen, sondern man musste auf jedenFall vorher schon drauf und dann um die Ecke gehen. Darf die Stadt das so umsetzen?
Danke im Voraus.
ich habe eine Skizze angehängt, aus der die Lage der Straße und unseres Grundstücks (Haus drauf blau) hervorgeht. Die Straße ist nur bis zu den roten Linien befahrbar. Das wussten wir bereits beim Kauf. Was wir nicht wussten ist, dass ab dort eine Treppe (rote Linien) für Fußgänger gebaut wird. Somit wäre unser Grundstück nur eingeschränkt erreichbar. Man könnte ihn nicht von der Straße bzw. dem Fußweg erreichen, sondern man musste auf jedenFall vorher schon drauf und dann um die Ecke gehen. Darf die Stadt das so umsetzen?
Danke im Voraus.