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misterNES
Sehr gute Frage. Die Tür im OG würden wir wohl nicht wirklich als Eingangstür nutzen, ich könnte mir aber gut vorstellen, dass das in den Teenager-Jahren der Kinder (die es noch gar nicht gibt..) mal als separater Eingang benutzt werden kann, damit man nicht immer durch den Wohnbereich muss. Aber ja, zwingend notwendig ist sie nicht (außer evtl. als Fluchtweg, da kenne ich die Regelung nicht und wie gesagt, wir haben bis jetzt immer mit der Tür fix gerechnet). Meine Eltern haben gegenüber übrigens ihre Wohnungstüre.Zwischenfrage:
Wollt ihr im OG die Eingangstür tatsächlich so benutzen, wie sie ist?
Und wie ist der Aufgang zur Dachterrasse gedacht?
Die Dachterrasse ist auch noch ein großes Fragezeichen. Weniger die Genehmigung, mein Architekt und sein Baumeister haben vom zuständigen Amt bereits in Erfahrung gebracht, dass grundsätzlich möglich, solange von der Straße aus im 45 Grad Winkel keine Aufstockung zu sehen ist (so in etwa seine Worte). Ich hänge mal ein Foto an, welches zeigt, wo sie ca. sein könnte (in blau eingezeichnet). Grün ist die Dachterrasse von meinen Eltern (ebenfalls Foto beigefügt), allerdings ist die aufs Dach draufgesetzt, ich hätte für meine geplant, das Dach zu öffnen und neu zu gestalten. Rot ist ein Balken der bestehenden Dachkonstruktion, welcher nicht weggemacht werden kann. Dunkelblau der Bereich, wo momentan eine Klappe zum Dachboden mit Klappleiter vorhanden ist. Der Dachboden hat auch nur in diesem Bereich Stehhöhe.
Ansonsten ist das Dach sehr flach und man könnte eigentlich vieles umgestalten.