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Manuu86
Hallo zusammen,
Mein Name ist Manuel und ich bin neue hier im Forum.
Ich hoffe meine Frage ist hier richtig und erwünscht? Wenn nicht dann bitte löschen.
Und zwar geht es um das neue Maklergesetz, welches seit 23.12.2020 gilt.
Meine Freundin und ich stehen kurz vor dem Kauf eines Eigenheims. Wir haben diese Immobilie das erste mal Ende November 2020 besichtigt und nach Prüfung unserer finanziellen Möglichkeiten Anfang Dezember Kaufinteresse bekundet. Beim Verkäufer handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, daher zieht sich die ganze Sache bis jetzt hin. Wahrscheinlich kommt es Ende des Monats endlich zu einem Notartermin. Ein Kaufvertragsentwurf mit zwei Änderungen liegt uns bereits vor. Für uns und eigentlich auch für die von einem der Verkäufer beauftragte Maklerin war klar, dass nach dem 23.12.2020 die Maklerprovision zu 50% auf uns und zu 50% auf den Verkäufer fällt.
Bei einem Termin mit der Maklerin letzte Woche hieß es dann auf einmal, dass wir nun doch 100% Provision zahlen müssen, da die neue Regelung für uns nicht gelte, da wir Das Haus bereits im November besichtigt hätten und unser Kaufinteresse im Anfang Dezember mündlich signalisiert hätten.
ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Termin der Kaufvertragsunterzeichnung entscheidend ist.
Weiß hier jemand Rat oder hat bereits aktuelle Erfahrungen damit?
Danke!
Mein Name ist Manuel und ich bin neue hier im Forum.
Ich hoffe meine Frage ist hier richtig und erwünscht? Wenn nicht dann bitte löschen.
Und zwar geht es um das neue Maklergesetz, welches seit 23.12.2020 gilt.
Meine Freundin und ich stehen kurz vor dem Kauf eines Eigenheims. Wir haben diese Immobilie das erste mal Ende November 2020 besichtigt und nach Prüfung unserer finanziellen Möglichkeiten Anfang Dezember Kaufinteresse bekundet. Beim Verkäufer handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, daher zieht sich die ganze Sache bis jetzt hin. Wahrscheinlich kommt es Ende des Monats endlich zu einem Notartermin. Ein Kaufvertragsentwurf mit zwei Änderungen liegt uns bereits vor. Für uns und eigentlich auch für die von einem der Verkäufer beauftragte Maklerin war klar, dass nach dem 23.12.2020 die Maklerprovision zu 50% auf uns und zu 50% auf den Verkäufer fällt.
Bei einem Termin mit der Maklerin letzte Woche hieß es dann auf einmal, dass wir nun doch 100% Provision zahlen müssen, da die neue Regelung für uns nicht gelte, da wir Das Haus bereits im November besichtigt hätten und unser Kaufinteresse im Anfang Dezember mündlich signalisiert hätten.
ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Termin der Kaufvertragsunterzeichnung entscheidend ist.
Weiß hier jemand Rat oder hat bereits aktuelle Erfahrungen damit?
Danke!