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MatzeDunien
Hallo liebe Mitstreiter*innen,
ich hoffe dies ist das richtige Unterforum, ansonsten bitte ich einen Moderator es zu verschieben:
Folgende Situation: Ich besitze (manche sagen sie besitzen mich...) zwei Häuser, welche jeweils auf einem eigenen Flurstück stehen.
Die sind finanziert, nicht abbezahlt und die Bank ist im Grundbuch eingetragen.
Ich plane in der zweiten Reihe die Wirtschaftsgebäude abzureißen und ein neues Haus dorthin zu bauen. In dem Lageplan ist der Neubau in rot einskizziert.
Ich war Anfang 2020 auch schon beim Bauamt und habe denen mein Vorhaben vorgestellt.
Ergebnis: Da laut Baurecht (Niedersachsen, Baunutzungsverordnung von 1962) nicht über zwei Flurstücke gebaut werden darf, müssen diese zusammengelegt werden.
Es wird dann eine WEG mit zwei Einheiten entsprechend der Häuser gegründet, ich bleibe Alleineigentümer.
Frage 1: Die Grundschuld wird entsprechend auf zwei Einheiten umgeschrieben. Korrekt?
Frage 2: Wäre die „neue“ Bank, welche die Finanzierung des neu zu bauenden dritten Hauses (weitere WEG Einheit) übernimmt, im ersten Rang oder hat es einen Nachteil, dass die anderen beiden WEG „belastet“ sind?
Ich danke vielmals für Eure Hilfe, sobald es alles etwas konkreter wird, bzw. der Bauvorbescheid durch ist, gibt es auch einen extra Thread.
Viele Grüße
Mathias
ich hoffe dies ist das richtige Unterforum, ansonsten bitte ich einen Moderator es zu verschieben:
Folgende Situation: Ich besitze (manche sagen sie besitzen mich...) zwei Häuser, welche jeweils auf einem eigenen Flurstück stehen.
Die sind finanziert, nicht abbezahlt und die Bank ist im Grundbuch eingetragen.
Ich plane in der zweiten Reihe die Wirtschaftsgebäude abzureißen und ein neues Haus dorthin zu bauen. In dem Lageplan ist der Neubau in rot einskizziert.
Ich war Anfang 2020 auch schon beim Bauamt und habe denen mein Vorhaben vorgestellt.
Ergebnis: Da laut Baurecht (Niedersachsen, Baunutzungsverordnung von 1962) nicht über zwei Flurstücke gebaut werden darf, müssen diese zusammengelegt werden.
Es wird dann eine WEG mit zwei Einheiten entsprechend der Häuser gegründet, ich bleibe Alleineigentümer.
Frage 1: Die Grundschuld wird entsprechend auf zwei Einheiten umgeschrieben. Korrekt?
Frage 2: Wäre die „neue“ Bank, welche die Finanzierung des neu zu bauenden dritten Hauses (weitere WEG Einheit) übernimmt, im ersten Rang oder hat es einen Nachteil, dass die anderen beiden WEG „belastet“ sind?
Ich danke vielmals für Eure Hilfe, sobald es alles etwas konkreter wird, bzw. der Bauvorbescheid durch ist, gibt es auch einen extra Thread.
Viele Grüße
Mathias