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Juicy1990
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Also zieht das Argument natürlich nicht mehr. Danke für die Anregung das nochmal zu checken ;)
Kann man nicht ggü. dem Finanzamt argumentieren, dass der Bodenrichtwert der Gegend zu hoch für ein nicht bebautes Grundstück angesetzt ist?
Wie sieht es bspw. aus, wenn auf dem Grundstück noch ein altes Gebäude steht welches Abgerissen werden muss oder wenn das Grundstück für den Bau eines Einfamilienhaus noch angefüllt werden muss etc. pp..
Ich glaube ich habe auch mal gelesen, dass das Finanzamt früher vom Bodenrichtwert nochmal einen Abschlag von 20% abgezogen hat.
Ich frage mich einfach, ob die Rechnung wirklich so starr ist und sich das Finanzamt genau danach richtet.
Grüße!
Ich habe mich hier nochmal etwas eingelesen. Das gilt nur nur für die selbst genutzte Immobilie unter Lebens-/Ehepartnern.Von welcher Sonderregel sprichst du?
Also zieht das Argument natürlich nicht mehr. Danke für die Anregung das nochmal zu checken ;)
Kann man nicht ggü. dem Finanzamt argumentieren, dass der Bodenrichtwert der Gegend zu hoch für ein nicht bebautes Grundstück angesetzt ist?
Wie sieht es bspw. aus, wenn auf dem Grundstück noch ein altes Gebäude steht welches Abgerissen werden muss oder wenn das Grundstück für den Bau eines Einfamilienhaus noch angefüllt werden muss etc. pp..
Ich glaube ich habe auch mal gelesen, dass das Finanzamt früher vom Bodenrichtwert nochmal einen Abschlag von 20% abgezogen hat.
Ich frage mich einfach, ob die Rechnung wirklich so starr ist und sich das Finanzamt genau danach richtet.
Das ist natürlich bedingt durch ein entferntes Verwandtschaftsverhältnis. Normalerweise geht hier am freien Markt auch nichts unter Bodenrichtwert.Ich will auch ein Baugrundstück fuer 150 Euronen unter Bodenrichtwert.
Wo gibt es denn noch so etwas?
Grüße!