Wenn es so in der DIN steht mag es überschlagen stimmen (und die Rechnung wird ja dann detailliert erstellt), aber wer liest sich als Laie eine DIN durch? Ein Hinweis im Voraus oder auf dem Angebot wäre doch dann nett.
Der Hinweis wäre dann nicht nur nett, sondern nötig, wenn er kein Aufmaß gemacht hätte - also wenn der TE 158 qm angefragt hätte: dann sollte im Angebot der Hinweis stehen "das nach DIN ermittelte Auftragsvolumen kann erheblich höher sein als nach dem Eigenaufmaß des Laien". Wenn in der Rechnung dann doch jeder Quadratzentimeter aufgedröselt würde, wäre das Übermessen im übrigen sinnfrei.
Übrigens: Ein Handwerker, der Dir ein Angebot nach Aufmaß macht ist heute nicht mehr selbstverständlich. [...] Vielleicht ist das ja ein Hinweis, dass er die Arbeiten auch gut ausführen wird. Ich würde das als Geschenk ohne Verpflichtung sehen.
Aber dankenswert - auch dadurch, ihm den Auftrag zu geben, selbst falls er eine Kleinigkeit teurer wäre als ein Mitbewerber.
Ist doch egal, wie der Handwerker zu seinem Angebotspreis kommt; für Dich zählt doch einzig, was Du zahlst und was Du dafür bekommst!
Wichtig ist doch der Effekt der Übermessens-DIN: nämlich, daß der Effekt der Kompensation der durch die Öffnungen gesparten Leistungsfläche durch den Laibungsfummelkram dadurch abgebildet wird, und das Angebot sich dem Ideal einer Punktlandung nähern kann. So wird der Ärger vermieden, nach der Rechnung über 220 qm aus allen Wolken zu fallen, weil man nur 158 qm vom Sparbuch disponiert hatte.