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Thomas567
Hallo liebe Bauexperten und Bauherren,
wir besitzen ein Grundstück mit 1.300qm Fläche, welches mit einem alten, kleinen Wohnhaus bebaut ist, in dem wir aktuell wohnen. Außerdem ist ein Nebengelass auf dem Grundstück vorhanden.
Wir wollen das Grundstück gerne teilen und zum Einen mit einem neuen Einfamilienhaus für uns und zum Anderen mit einem Zweifamilienhaus zu Vermietungszwecken bebauen.
Die Grenzlinie der zwei neuen Grundstücke würde allerdings durch das Bestandsobjekt (Einfamilienhaus), welches wir aktuell bewohnen, verlaufen. Wir wollen eigentlich hier wohnen bleiben, um zum Einen Kosten zu sparen und zum Anderen nah an der Baustelle zu sein.
Ein Bekannter sagte uns, dass wir die Teilung im Rahmen des Bauantrages für beide Häuser stellen können und somit die Durchlaufzeiten bei den Ämtern verkürzen und außerdem zunächst die Neubauten errichten und die Bestandsobjekte nach Fertigstellung und Umzug abreißen können, wodurch wir hier wohnen bleiben könnten.
Die Bestandsobjekte stehen den Neubauten nicht im Weg, müssen aber auch zur Einhaltung der Grundflächenzahl abgerissen werden.
Das Vorgehen wäre für uns ideal!
Da wir keine Erfahrung/Kenntnis haben und ich leider auch bei Onlinerecherche und auch hier um Forum im Speziellen nicht fündig wurde, bitte ich Euch hier um Hilfe.
Geht das Vorgehen so aus Eurer Sicht? Gibt es Besonderheiten für Brandenburg? Hat jemand vielleicht so etwas schon gemacht und gibt es etwas zu beachten?
Ich freue mich auf Eure Antworten!
Vielen Dank und Gruß
Thomas
wir besitzen ein Grundstück mit 1.300qm Fläche, welches mit einem alten, kleinen Wohnhaus bebaut ist, in dem wir aktuell wohnen. Außerdem ist ein Nebengelass auf dem Grundstück vorhanden.
Wir wollen das Grundstück gerne teilen und zum Einen mit einem neuen Einfamilienhaus für uns und zum Anderen mit einem Zweifamilienhaus zu Vermietungszwecken bebauen.
Die Grenzlinie der zwei neuen Grundstücke würde allerdings durch das Bestandsobjekt (Einfamilienhaus), welches wir aktuell bewohnen, verlaufen. Wir wollen eigentlich hier wohnen bleiben, um zum Einen Kosten zu sparen und zum Anderen nah an der Baustelle zu sein.
Ein Bekannter sagte uns, dass wir die Teilung im Rahmen des Bauantrages für beide Häuser stellen können und somit die Durchlaufzeiten bei den Ämtern verkürzen und außerdem zunächst die Neubauten errichten und die Bestandsobjekte nach Fertigstellung und Umzug abreißen können, wodurch wir hier wohnen bleiben könnten.
Die Bestandsobjekte stehen den Neubauten nicht im Weg, müssen aber auch zur Einhaltung der Grundflächenzahl abgerissen werden.
Das Vorgehen wäre für uns ideal!
Da wir keine Erfahrung/Kenntnis haben und ich leider auch bei Onlinerecherche und auch hier um Forum im Speziellen nicht fündig wurde, bitte ich Euch hier um Hilfe.
Geht das Vorgehen so aus Eurer Sicht? Gibt es Besonderheiten für Brandenburg? Hat jemand vielleicht so etwas schon gemacht und gibt es etwas zu beachten?
Ich freue mich auf Eure Antworten!
Vielen Dank und Gruß
Thomas