Grundstücksteilung mittels Bauantrag mit nachgelagertem Abriss

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T

Thomas567

Hallo liebe Bauexperten und Bauherren,

wir besitzen ein Grundstück mit 1.300qm Fläche, welches mit einem alten, kleinen Wohnhaus bebaut ist, in dem wir aktuell wohnen. Außerdem ist ein Nebengelass auf dem Grundstück vorhanden.
Wir wollen das Grundstück gerne teilen und zum Einen mit einem neuen Einfamilienhaus für uns und zum Anderen mit einem Zweifamilienhaus zu Vermietungszwecken bebauen.
Die Grenzlinie der zwei neuen Grundstücke würde allerdings durch das Bestandsobjekt (Einfamilienhaus), welches wir aktuell bewohnen, verlaufen. Wir wollen eigentlich hier wohnen bleiben, um zum Einen Kosten zu sparen und zum Anderen nah an der Baustelle zu sein.
Ein Bekannter sagte uns, dass wir die Teilung im Rahmen des Bauantrages für beide Häuser stellen können und somit die Durchlaufzeiten bei den Ämtern verkürzen und außerdem zunächst die Neubauten errichten und die Bestandsobjekte nach Fertigstellung und Umzug abreißen können, wodurch wir hier wohnen bleiben könnten.
Die Bestandsobjekte stehen den Neubauten nicht im Weg, müssen aber auch zur Einhaltung der Grundflächenzahl abgerissen werden.
Das Vorgehen wäre für uns ideal!
Da wir keine Erfahrung/Kenntnis haben und ich leider auch bei Onlinerecherche und auch hier um Forum im Speziellen nicht fündig wurde, bitte ich Euch hier um Hilfe.
Geht das Vorgehen so aus Eurer Sicht? Gibt es Besonderheiten für Brandenburg? Hat jemand vielleicht so etwas schon gemacht und gibt es etwas zu beachten?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

Vielen Dank und Gruß
Thomas
 
Tolentino

Tolentino

Wenn ihr einen Vermesser findet, der dass mitmacht, könnte es möglich sein. Bei uns ging es um eine Garage, die aber auch einen Neubau im Weg Stand. Ob ein Vermesser dieses Risiko eingeht, bei einem Einfamilienhaus, was theoretisch stehen bleiben könnte, bezweifle ich...
 
T

Thomas567

Hallo Tolentino,
danke für Deine schnelle Antwort!
Worin besteht denn das Risiko für den Vermesser? Ich verpflichte mich doch das abzureißen und müsste doch die Konsequenzen tragen, wenn ich mich nicht dran halte, oder?
 
Y

ypg

Geht das Vorgehen so aus Eurer Sicht? Gibt es Besonderheiten für Brandenburg? Hat jemand vielleicht so etwas schon gemacht und gibt es etwas zu beachten?
Was sagt denn das Bauamt? Du hast doch sicherlich mal mit denen telefoniert?
Erst ein Bekannter, dann ein Laien-Forum zu fragen ist sicherlich nicht das Gelbe vom Ei (trotz Ostern ;))
 
T

Thomas567

Beim Bauamt habe ich tatsächlich dazu noch nicht gefragt. Wollte erst ein „Gefühl“ für die Sache bekommen und auch Argumente sammeln...
Der Kontakt zum Bauamt wäre dann der nächste Schritt für mich.
 
Tolentino

Tolentino

Das Bauamt wird dir lediglich mitteilen, dass durch die Teilung kein rechtswidriger Zustand entstehen darf, was mit einem Bestandshaus beiderseits der Grenze der Fall sein würde. Verpflichtung hin oder her.
Der Vermesser könnte Tatsachen vorwegnehmen, aber letztlich würde er ein amtliches Dokument fälschen, weswegen ich nicht glaube, dass ihr einen findet, der das macht. Aber man hat schon Pferde kotzen sehen.
Wenn ihr im BA fragt, riskiert ihr schlafende Hunde zu wecken...
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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