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Maximilian85
Hallo,
wir haben einen Bauantrag für ein Haus mit Walmdach eingereicht.
Das Landratsamt sagt jetzt wir halten die Abstandsflächen nach der neuen Bayerischen Bauordnung nicht ein weil wir die gesamte Giebelhöhe mit einbeziehen müssen.
Die Berechnung unseres Architekten ist (Wandhöhe + Dachhöhe/3) * 0,4.
Landratsamt sagt (Wandhöhe + Dachhöhe) *0,4.
Wie kann ein technischer Prüfer im Landratsamt (der auch Architekt ist) den Gesetzestext der neuen Bauordnung so interpretieren?
Meine Interpretation ist:
1. Ein Walmdach hat keine Giebelwand
2. Im Gesetz wird Giebelseite oder ähnliches nicht erwähnt
3. Im Gesetz steht doch ganz klar Wandhöhe und ab der Dachhaut, dass Dach bei kleiner 70° zu einem Drittel.
Übersehe ich etwas?
Artikel 6
(4) 1Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe; sie wird senkrecht zur Wand gemessen. 2Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. 3Die Höhe von Dächern mit einer Neigung von bis einschließlich 70 Grad wird zu einem Drittel der Wandhöhe, von Dächern mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet. 4Die Sätze 1 bis 3 gelten für Dachaufbauten entsprechend. 5Das sich ergebende Maß ist H.
Weitere Informationen:
Gemeinde <250.000 Einwohner
keine Satzung
Dachneigung weit unter 70° sowohl am Walm als auch am Rest des Daches
Vielen Dank!
wir haben einen Bauantrag für ein Haus mit Walmdach eingereicht.
Das Landratsamt sagt jetzt wir halten die Abstandsflächen nach der neuen Bayerischen Bauordnung nicht ein weil wir die gesamte Giebelhöhe mit einbeziehen müssen.
Die Berechnung unseres Architekten ist (Wandhöhe + Dachhöhe/3) * 0,4.
Landratsamt sagt (Wandhöhe + Dachhöhe) *0,4.
Wie kann ein technischer Prüfer im Landratsamt (der auch Architekt ist) den Gesetzestext der neuen Bauordnung so interpretieren?
Meine Interpretation ist:
1. Ein Walmdach hat keine Giebelwand
2. Im Gesetz wird Giebelseite oder ähnliches nicht erwähnt
3. Im Gesetz steht doch ganz klar Wandhöhe und ab der Dachhaut, dass Dach bei kleiner 70° zu einem Drittel.
Übersehe ich etwas?
Artikel 6
(4) 1Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe; sie wird senkrecht zur Wand gemessen. 2Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. 3Die Höhe von Dächern mit einer Neigung von bis einschließlich 70 Grad wird zu einem Drittel der Wandhöhe, von Dächern mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet. 4Die Sätze 1 bis 3 gelten für Dachaufbauten entsprechend. 5Das sich ergebende Maß ist H.
Weitere Informationen:
Gemeinde <250.000 Einwohner
keine Satzung
Dachneigung weit unter 70° sowohl am Walm als auch am Rest des Daches
Vielen Dank!