E
Escroda
Interessant. Da mir überhaupt kein Ansatz für eine andere Auffassung einfallen will, wie könnte denn dem Baujuristen nach eine Abstandsflächenberechnung beim Walmdach aussehen?Eine klare Aussage ließe sich so nicht treffen.
Dieser Ansatz kann ja unmöglich ab Außenwand gelten, weil es dort ja gar nicht die Dachhöhe gibt. Und ab Schnittpunkt Grat und First dürfte die Abstandsfläche ja erst über 45° Dachneigung größer als die von der Außenwand sein.Landratsamt sagt (Wandhöhe + Dachhöhe) *0,4.