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MichaelLJ
Moin zusammen!
Wir haben einen schlüsselfertigen Festpreisvertrag für den Bau eine Einfamilienhaus unterschrieben. In den nächsten 1 bis 2 Wochen soll der erste "Spatenstich" beginnen.
Unser Vertrag nebst Bausbeschreibung sieht keine Sonderklauseln etwaiger Kostenerhöhungen vor. Es wird ein Bau zum Festpreis genannt.
Wir haben nun vor Zwei Wochen ein "allgemeine Informationen" bekommen in der erklärt wird, dass die Kosten im gesamten Baubereich unvorhergesehen gestiegen sind und man von Unternehmensseite aus bestrebt ist die Kostenerhöhungen für uns so niedrig wie möglich zu halten. Dann würden noch Bauverzögerungen aufgrund von Infektionen genannt etc.
Frage:
Sind Kostenerhöhungen trotz Festpreis ohne weitere vertragliche Ausnahmen zulässig ?
Das wäre ja so, als würde ich meinen Klienten entgegen der Vereinbarung eine höhere Rechnung schreiben würde, weil die Butter teurer geworden ist.
Viele Grüße
Michael
Wir haben einen schlüsselfertigen Festpreisvertrag für den Bau eine Einfamilienhaus unterschrieben. In den nächsten 1 bis 2 Wochen soll der erste "Spatenstich" beginnen.
Unser Vertrag nebst Bausbeschreibung sieht keine Sonderklauseln etwaiger Kostenerhöhungen vor. Es wird ein Bau zum Festpreis genannt.
Wir haben nun vor Zwei Wochen ein "allgemeine Informationen" bekommen in der erklärt wird, dass die Kosten im gesamten Baubereich unvorhergesehen gestiegen sind und man von Unternehmensseite aus bestrebt ist die Kostenerhöhungen für uns so niedrig wie möglich zu halten. Dann würden noch Bauverzögerungen aufgrund von Infektionen genannt etc.
Frage:
Sind Kostenerhöhungen trotz Festpreis ohne weitere vertragliche Ausnahmen zulässig ?
Das wäre ja so, als würde ich meinen Klienten entgegen der Vereinbarung eine höhere Rechnung schreiben würde, weil die Butter teurer geworden ist.
Viele Grüße
Michael
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