11ant
Wer eine unbedeutende Baulinie erläßt, gehört vor den Amtsarzt.Ggf. ist die Baulinie nicht so entscheidend, so klang es zumindest durch.
Wer eine unbedeutende Baulinie erläßt, gehört vor den Amtsarzt.Ggf. ist die Baulinie nicht so entscheidend, so klang es zumindest durch.
Verstehe ich nicht. Wenn unbedeutend und erlassen, ist es doch gut? Oder stehe ich auf dem Schlauch?Wer eine unbedeutende Baulinie erläßt, gehört vor den Amtsarzt.
Eine weiche harte Vorschrift ist Unfug und ein Indikator, daß nicht mehr zurechnungsfähig ist, wer derlei verzapft.Wenn unbedeutend und erlassen, ist es doch gut?
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | Bebauungsplan, Baulinie, Baugrenze, Baufenster | 14 |