Was passiert mit der Baulinie, wenn ich das Haus auf die Grenze meiner beiden Grundstücke setze? [...] Zählt die dann weiterhin?
Das können wir uns in unserer kühnsten Schulweisheit nicht träumen lassen, was dann IN DIESEM FALL gilt. Deine Baulinie ist ja offenbar etwas besonderes, quasi eine Spezialkreation Deines Bauamtes. Eigentlich würde sie für die Bebauung dieses einen Grundstückes zählen, und bei einer Verschmelzung entsprechend für das neue Gesamtgrundstück aus beiden. Aber offenbar ist Dein Bauamt bei dieser Baulinie nicht minder zu Ausnahmen bereit wie sonst höchstens bei einer Baugrenze. Deswegen überlasse ich den Göttern zu verstehen, wozu man dann hier überhaupt eine Baulinie vorsieht. Wenn sie nur als Wunschbekundung gemeint ist, hätte man sie ebensogut auch blau machen können.