Soweit sind wir aktuell und suchen nun einen Bauträger.
Gut zusammen gefasst. Bis auf Deinen Bauträger, den Du falsch verwendest. Der verkauft Dir Haus mit Grundstück. Das hast Du schon, also suchst Du einem Generalunternehmer.
Auch weiß ich dass ich mich erst bei den Versorgern melden kann wenn ich wirklich Eigentümer von dem Teilstück bin.
Was hindert Dich daran, dort als Nichteigentümer die Sachlage zu erklären und Dir erzählen zu lassen, wie es bei Euch im LK funktioniert?
@11ant hat es schon auf den Punkt gebracht: beim hiesigen Bauamt nachfragen,
Suchen uns eine Hausbaufirma und erst wenn die Baugenehmigung durch aus, beginne ich mit der Erschließung
Viel zu spät. Die haben wahnsinnige Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr, zumindest bei uns und hier herrscht kein Bauboom.
wenn die Baugenehmigung negativ ausfällt, brauche ich ja auch nichts vorher erschließen.
Ich würde eine Bauvoranfrage machen...
Ist es überhaupt üblich, dass wir das selber machen
Um das Grundstück kümmert sich der Grundstücksbesitzer, also der Bauherr, um das Haus der GU
müsste das eine Hausbaufirma mit anbieten
Nein, siehe oben.
sind die nur dafür zuständig die Grundstücksleitungen dann mit dem Haus zu verbinden?
Nein, damit hat der GU nichts zu tun.
Ich finde es bemerkenswert, wie man auf die Idee kommt, alles im Alleingang zu machen, wenn es Fachleute dafür gibt und die Baufirma zum Schluss ins Boot holt.
Alles hat doch irgendwie mit dem Haus zu tun: das Bauunternehmen bietet im Allgemeinen, wenn sie durchschnittlich gut ist, die Organisation der Vorgehensweise und Reihenfolge mit an.
Sie sagt Euch, was wann zu tun ist. Was nötig oder unnötig, was am besten, was parallel laufen kann. Während der ganzen Warterei kann man schon mit der Planung anfangen. Die dauert ja auch. Genau das sind die Vorteile vom „schlüsselfertigem Hausbau“ mit GU.
das geplante Haus mit der kurzen Seite zur Straße stehen soll (kurze Seite ist 9,84m, lange Seite 12m)
Gibt es schon einen Plan? Ward ihr schon beim Architekten? Der kann Euch auch beraten. Nicht kann, sollte sogar.