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Wenn das Geld für das Material (also die 5.000€) an den Handwerker geflossen sind und nicht an den Verkäufer der Waren, dann wird der Verkäufer wohl ein verlängertes Eigentumsrecht an der Ware haben, bis diese auch wirklich bezahlt wurde. Ich sehe hier nicht, dass du schon Eigentümer der Ware bist, nur weil es dir geliefert wird. Erst wenn der Handwerker auch das Geld was er von dir bekommen hat an den Händler weitergibt, ist der Verkäufer kein Eigentümer mehr. Meine Meinung dazu.ich bin mit Material ca. 5.000 nach Rücksprache mit dem Händler in Vorkasse getreten. Rechnung kam vom Handwerker, Geld habe ich direkt an ihn überwiesen. Seit 3 Wochen läuft der Kontakt schleppend wann er das Zeug verbaut. Das Material steht beim Händler.