Grundstück-Eigentümer ermitteln

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K

Klinkerstyle

Hallo an Alle,
ich lese schon seit einigen Wochen im Forum Kreuz und quer und hab mich nun doch angemeldet um eine Frage zu stellen,aber erstmal stelle ich uns kurz vor.

Wir sind eine junge Familie mit 2 Kindern, ( 1Jahr und 3Jahre) leben aktuell in einer ETW und möchten nun doch noch ein Haus bauen. Nicht sofort und überstürzt, aber auch nicht erst in 10 Jahren.

Wir waren bisher bei einem BT ( Kern-Haus), da mit Grundstücken gelockt wurde. Dank dem Forum und dem angelesenen Wissen haben wir bei dem Termin mittendrin das Gespräch auch beendet wegen Grundstücksservice und Co. Die Vorgehensweise war unterirdisch.

Wir sind beide der Meinung, gebaut wird nur wenn wir vorher ein Grundstück haben und nicht von Bauträgern und Co abhängig sind.
Neben der Suche in Portalen und auf das setzen von Interessentenlisten, haben wir letztens unsere Postfrau mal gefragt ob sie vllt jmd kennt der was verkaufen möchte, da sie seit Geburt an in dem Vietel lebt. Prompt 2 Tage später hat sie uns ein Grundstück gezeigt. Knapp 1000qm , für uns eine perfekte Lage und 2.Reihe. Wir sind hin und weg und würden es so so gerne kaufen. Das Grundstück wurde vom Eigentümer als Garten genutzt , aber durch Krankheit und seinem Tod letztes Jahr ist es völlig verwildert( stört uns nicht). Das Grundstück davor ist bebaut mit 2 Doppelhaushälfte und gehört dem selben Eigentümer. Die Erben vom Eigentümer wohnen wohl weit weg und werden wohl kein Interesse haben es selbst zu nutzen, die Frage ist nun wie kommt man zu den Kontaktdaten der Erben ( seine Kinder)?
Die Verwaltung die die Doppelhaushälfte betreut darf die Daten nicht rausgeben.
Habt ihr noch eine Idee wir sind etwas ratlos?

P.S.:
Mit dem Bauamt haben wir schon telefoniert, weil wir wissen wollten, ob da überhaupt grundsätzlich gebaut werden darf. Die Sachbearbeiterin meinte so auf den ersten Blick wüsste sie nicht was dagegen spricht, aber es gab wohl bisher schon 2 Bauvoranfragen ( letztes Jahr sogar erst eine) die zurückgenommen wurden ( ob vom Eigentümer selbst oder vom Bauamt aus wusste die Sachbearbeiterin nicht und konnte nichts herauslesen). Sie meinte dann, aber doch noch das auf dem einen Flurstück ( das Grundstück besteht aus 3 Flurstücken) eine Bebauung genehmigt wäre. Alles sehr verworren irgendwie. Da soll ich am Montag nochmal anrufen, da ist bei Bearbeiterin die es auf dem Tisch hatte wieder da und die wüsste dann schon alles.

Wir sind wirklich absolut verliebt in das Grundstück und wünschen es und so sehr
 
Zuletzt bearbeitet:
M

minimini

Kann die Hausverwaltung nicht eure Kontaktdaten oder sogar eine kurze Nachricht von Euch mit Eurem Anliegen weitergeben? So bin ich zu meiner früheren ETW gekommen.
 
moHouse

moHouse

Seid ihr nicht letztens beim Anschauen des Grundstücks mit dem Auto ganz leicht gegen den Zaun gekommen? Da seid ihr natürlich verpflichtet, das mit dem Eigentümer zu klären.
Ist ein berechtigtes Interesse und das Grundbuchamt kann euch den Eigentümer mitteilen.

Es gab hier aber auch schon Erfahrungsberichte, dass für einige Grundbuchämter der Kaufwunsch ein berechtigtes Interesse sei. Finde ich mehr als affig, aber wie oben beschrieben, kommt man auch so relativ leicht an die Daten.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Interessant Frage. Mich erreichte letztens ein Brief von Kaufwilligen für mein Sanierungsprojekt. Ja, man sieht ja von außen nicht, dass seit nem Jahr die Vorentwürfe und die Diskussion mit dem Denkmalamt laufen.
Angeblich haben die meine Adresse vom Einwohnermeldeamt - was ich mir aber irgendwie nicht vorstellen kann, da ich an der Adresse und in der Stadt nie gemeldet war. Der Nachbar hat meine Telefonnummer und Mail Adresse, also von ihm können sie die Postadresse also auch nicht haben.
Frech wäre ja beim Grundbuchamt zu fragen (Stichwort "berechtigtes Interesse") , aber im Grundbuchauszug steht zwar der Wohnort aber nicht die genaue Adresse.
 
11ant

11ant

Wenn der Tipp von der Postfrau kam, sollte sie doch noch wissen, wie der Besitzer hieß (?). Damit sucht man dann in den Traueranzeigen der örtlichen "Käseblättchen online". Da steht oft die Kondolenzadresse der Erben.
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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