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Klinkerstyle
Danke gute Idee. Das werden wir probieren.Kann die Hausverwaltung nicht eure Kontaktdaten oder sogar eine kurze Nachricht von Euch mit Eurem Anliegen weitergeben? So bin ich zu meiner früheren ETW gekommen.
Danke für den Gedankenanstoß. ;)Seid ihr nicht letztens beim Anschauen des Grundstücks mit dem Auto ganz leicht gegen den Zaun gekommen? Da seid ihr natürlich verpflichtet, das mit dem Eigentümer zu klären.
Ist ein berechtigtes Interesse und das Grundbuchamt kann euch den Eigentümer mitteilen.
Es gab hier aber auch schon Erfahrungsberichte, dass für einige Grundbuchämter der Kaufwunsch ein berechtigtes Interesse sei. Finde ich mehr als affig, aber wie oben beschrieben, kommt man auch so relativ leicht an die Daten.
Kaufwunsch ist bei uns leider keinen Grund für berechtigtes Interesse. Das war unser erster Anruf den wir getätigt haben.
Die sind leider sehr unkooperativ. Das wir erfahren haben welche Verwaltung das Objekt betreuut war schon eher Zufall. Die wollen sicher nicht das hinter ihnen gebaut wird.Frag doch die Bewohner der Doppelhaushälfte
Danke für deine Idee. Die Postfrau ist nur für uns die Postfrau. Die hat einen kleinen Tante Emma Laden und nimmt Pakete von einem Versanddienstleister mit an. Unser Sohn bekommt da immer Gummibärchen und der ist immer der Türöffner für ein nettes Gespräch gewesen und deswegen möchte sie uns helfen und hört sich auch nochmal um ( sie wartet aktuell auf eine Stammkundin wo sie auch nochmal nachfragen möchte). Die besagte Postfrau wohnt gegenüber von dem Grundstück und kennt den Eigentümer so vom sehen her, aber nicht beim vollen Namen, da er selbst selten vor Ort war und auch woanders gewohnt hat.Wenn der Tipp von der Postfrau kam, sollte sie doch noch wissen, wie der Besitzer hieß (?). Damit sucht man dann in den Traueranzeigen der örtlichen "Käseblättchen online". Da steht oft die Kondolenzadresse der Erben.
Ich schau jetzt mal nach den Anzeigen. Hab da nie darauf geachtet, da wir in einer Stadt mit 250.000Einwohnern wohnen.