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HubiTrubi40
Aber man kann ja auch Tiefgaragenstellplätze kaufen. Klar, der Rest der Tiefgarage ist natürlich Gemeinschaftseigentum. Die Grundstücke darüber aber nicht. So zumindest mein Verständnis.Für mich klingt das in der Gesamtbeschreibung nicht nach Grundstück, sondern nach Sondernutzungsbereich in einer WEG-Anlage. Der Kellerzugang von "Deinem Haus" in die Gemeinschafts-TG schließt aus meiner Sicht aus, daß wir hier wirklich von separaten Grundstücken reden.