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mrtnsbr
Okaaay... das wäre ja mal übelst cool. Ich nehms mal mit zum Architekt! Danke für den Hinweis!Wegen Baufenster und so:
oft darf es für untergeordnete Bauteile wie Treppen (bei der Außentreppe ist das wohl jetzt schon der Fall, nicht wahr?!) aber auch für Wintergärten und Erker überschritten werden. So könntet ihr euer Esszimmer mit einem Erker erweitern, dafür entfiele halt das planobere Fenster im Kellerbüro.