Geht.
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (Landesbauordnung) vom 8.8.1995 zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2017 (GBl. S. 606) und Artikel 3 des Gesetzes vom 21. November 2017 (GBl. S. 612)
"§ 5 Abstandsflächen … (6) Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht 1. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Eingangs- und Terrassenüberdachungen, wenn sie nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten 2. Vorbauten wie Wände, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten, wenn sie nicht breiter als 5 m sind, nicht mehr als 1,5 m vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben"
Ich bin mir nicht sicher ob ihr damit die Baugrenze innerhalb eures Grundstückes entsprechend vergrößern dürft, aber wenn, dann dürftet ihr max. 7,5m in der Küche oder im Esszimmer anhängen ;)