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nordanney
Bodenrichtwert hat mit Bebauung nichts zu tun (Gewerbegrundstücke o.ä. mal ausgenommen). Das bebaute Grundstück hat denselben Preis wie das bebaute Grundstück.Naja, Bodenrichtwert ist der Richtwert für ein unbebautes Grundstück.
Und Du kaufst das Grundstück und löst den Erbbauvertrag auf. Kaufst also das erbbauzinsfreie Grundstück.
Da wirst Du keinen anderen Preis als den Bodenwert gem. Bodenrichtwert und ggf. einen Aufschlag bezahlen müssen.
Den Erbbauzins kann man auch anpassen.Wir zahlen einen jährlichen Erbbauzins von ca. 0,7 % gemessen am Bodenrichtwert.
Warum nicht? Grundstück kaufen und zur Seite legen (regelmäßig den Erbbauzins erhöhen). Nach 52 Jahren haben die Kinder/Enkel des vorausschauenden Käufers ein Grundstück.Ich denke mal nicht, dass es extern viele interessierte Abnehmer für ein solches Grundstück geben wird.