Zuletzt aktualisiert 27.12.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Kaufpreis für Erbpachtgrundstück ermitteln >> Zum 1. Beitrag <<
Üblicherweise liegt aktuell der Marktwert ein ganzes Stück oberhalb des BRW. Da wäre für mich eher der aktuelle BRW ein Verhandlungsangebot. Was ihr bislang bezahlt habt, waren ja eher Mietzinsen und keine zinsfreie Anzahlung.
ihr wisst aber, wie der Marktwert für annähernd ähnliche Kaufgrundstücke zZ bei Euch ist.
Da müsste man erstmal ansetzen. Dann ggf vermitteln mit dem noch zu zahlenden Betrag...
Marktwert 300000€
Minus noch zu zahlen 75000
225000 und dann in die Vermittlung, schätze ich mal zw 150000 und 200000
Ganz einfach: Zahlung Bodenrichtwert als Minimum, wahrscheinlich sind die Grundstücke aber tatsächlich teurer. Anschließend wird das Erbbaurecht aufgegeben und Ihr habt ein Haus auf eigenem Grundstück. Somit wäre alles unter dem Bodenrichtwert ein Schnäppchen, aber auch frech von Euch.
Naja, Bodenrichtwert ist der Richtwert für ein unbebautes Grundstück. Unseres ist mit einem Erbbaurecht belastet und dies noch für 52 Jahre. Wir zahlen einen jährlichen Erbbauzins von ca. 0,7 % gemessen am Bodenrichtwert. Ich denke mal nicht, dass es extern viele interessierte Abnehmer für ein solches Grundstück geben wird.
Von daher denke ich, dass wir es für einen Preis zwischen 100k und 120k machen würden.
Naja, Bodenrichtwert ist der Richtwert für ein unbebautes Grundstück. Unseres ist mit einem Erbbaurecht belastet und dies noch für 52 Jahre. Wir zahlen einen jährlichen Erbbauzins von ca. 0,7 % gemessen am Bodenrichtwert. Ich denke mal nicht, dass es extern viele interessierte Abnehmer für ein solches Grundstück geben wird.
Von daher denke ich, dass wir es für einen Preis zwischen 100k und 120k machen würden.
Da würde ich als Verpächter den Vertrag einfach weiterlaufen lassen und zukünftig den Zins maximal ausreizen... Halber BRW als Pächter zahlen zu wollen ist dreist und fast schon beleidigend. Andere wollen das Grundstück wahrscheinlich nicht, das ist richtig. Sobald ihr das Grundstück aber kauft, ist es nicht mehr mit dem Erbbaurecht belastet.