K1300S
Volle Zustimmung, wobei das die Bauaufsicht nicht interessiert. Auch in unserem Fall (Dachterrasse ohne Absturzsicherung) muss quasi der Zugang zu selbiger versperrt sein.Das ist aber etwas anderes als eine Terrassentür im OG ins Nichts.
Volle Zustimmung, wobei das die Bauaufsicht nicht interessiert. Auch in unserem Fall (Dachterrasse ohne Absturzsicherung) muss quasi der Zugang zu selbiger versperrt sein.Das ist aber etwas anderes als eine Terrassentür im OG ins Nichts.
Mein Betrunkener müsste wach genug sein, um alle versteckten Schlüssel zu finden.Der "gedachte" Anwendungsfall für die Prüfung ist immer: Alkoholisierter Gast steht am Fenster. Er kann es gewiss noch öffnen (wenn es denn zu öffnen ist) - und damit auch rausfallen. Deswegen muss irgendein mechanischer Schutz vor dem Herausfallen existieren.
Sagt das nicht schon alles?beamte
Das kann er sicher. Und er wird richtigerweise etwas in die gelebte Praxis denken. Zudem ist er verantwortlich für den richtliniengetreuen Zustand zum Zeitpunkt der Abnahme. Was Du danach machst ist weitgehend Deine Sache und Dein Haftungsrisiko. Es ist nicht zielführend, den Aufsichtsbeamten zu irgendeinem Augenzudrücken bewegen zu wollen. Dein privates Haus verliert ja nicht irgendeine Zulassung oder droht stillgelegt zu werden.Ich frage mich nur, ob der Aufsichtsbeamte diesen Gedanken mitgehen kann.
Google mal nach Warema Visio Neo. Die haben wir auch. Raffstores laufen außerhalb. Hatten schon oft Besuch, die gefragt haben wie wir das mit der Absturzsicherung gemacht haben (beim Anblick von innen). Fallen bei geschlossenen Fenster wirklich kaum auf.Echt? Kannst du Mal ein Bild zeigen? Kann mir nicht vorstellen, wie so etwas aussieht.
Ein Bekannter von uns arbeitet in dem Bereich. Kann er nicht, es sei denn, er ist selbst betrunken genug. ;)Ich frage mich nur, ob der Aufsichtsbeamte diesen Gedanken mitgehen kann.
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