Statiker nicht zur Bewährungsabnahme, und nun?

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maxx004

maxx004

Hallo,

das Bauprojekt schreitet weiter voran und damit auch die nächste Herausforderung:
Der Statiker war bei der Bewehrungsabnahme nicht da, da er den Termin nicht bekommen hat. Jetzt ist es betoniert und kann somit nicht nachgeholt werden. Mein Gutachter (Baubegleiter) hat vor der Betonage in meinem Auftrag geprüft und keine Auffälligkeiten festgestellt außer dass der Statiker nicht vor Ort war.
Im damaligen Schreiben vom Statiker stand, dass ich Ihm die Kontaktdaten des Bodenplattenbauers nennen soll damit er bzgl. der Bauüberwachung Kontakt aufnehmen kann. Das habe ich auch getan. Etwa 2 Monate vor Beginn habe ich die Durchführungs-KW an den Statiker geschickt aber auch nichts mehr von Ihm gehört außer einer Eingangsbestätigung.

Der Statiker kann + will natürlich jetzt nicht bestätigen, dass die Bewährung richtig verbaut wurde (was ich verstehen kann da er ja dafür haftet) und will von mir eine umfangreiche Haftungsfreistellung. Es gibt von der fertigen Bewehrung nur 1-2 Bilder welche zur Abnahme nicht ausreichen. Mein Gutachter meinte, ich soll es nicht ausstellen, der Bauleiter meinte ohne Bestätigung vom Statiker droht ein Baustopp.
Bau ist in Hessen (=HBO).

Was sollte ich tun?
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

...Der Statiker war bei der Bewehrungsabnahme nicht da, da er den Termin nicht bekommen hat....
was meinst du damit? Hat er den Termin nicht mitgeteilt bekommen und war deswegen (nicht schuldhaft) nicht da?
Hat er keinen passenden Termin freischaufeln können (eventuell zu kurze Vorlaufzeit) und konnte deswegen nicht?

Hat man Ihn denn im Vorfeld (als bekannt war, das er nicht zum Termin erscheint) befragt wie er sich anschliessend verhält?

Ich denke wenn der Statiker schuldhaft nicht teilgenommen hat wird ER eine Lösung finden müssen, ansonsten DU :oops:
(Achtung: Laienmeinung)
 
11ant

11ant

Der Statiker war bei der Bewehrungsabnahme nicht da, da er den Termin nicht bekommen hat. Jetzt ist es betoniert und kann somit nicht nachgeholt werden. [...] Im damaligen Schreiben vom Statiker stand, dass ich Ihm die Kontaktdaten des Bodenplattenbauers nennen soll damit er bzgl. der Bauüberwachung Kontakt aufnehmen kann. Das habe ich auch getan. Etwa 2 Monate vor Beginn habe ich die Durchführungs-KW an den Statiker geschickt aber auch nichts mehr von Ihm gehört außer einer Eingangsbestätigung. [...] der Bauleiter meinte ohne Bestätigung vom Statiker droht ein Baustopp. Bau ist in Hessen (=HBO).
Wenn der Bauleiter - ich nehme an, Du meinst den im Sinne der Landesbauordnung zu benennenden Verantwortlichen für die Bauleitererklärungen - gesehen hat, daß der Statiker nicht vor Ort war, hätte er das Losfahren des Beton-LKW´ abblasen sollen. Ich interpretiere Deine zitierte Schilderung so, als sei das Einladen des Statikers Dir überlassen gewesen, der Statiker habe dabei die Terminabstimmung vornehmen wollen und über Deine Kommunikation mit dem Statiker habest Du einen Beleg über den Zugang bei ihm. Dann sehe ich den schwarzen Peter bei ihm liegen, seinerseits die Abstimmung mit den Bodenplattenbauern zu belegen und nachzuhalten, daß er ein Abstimmungsergebnis feststellen kann. Die Frage für den Ursachenbeitrag des Statikers zur Misere ist nun danach zu beantworten, wie diese Abstimmungsarie ausging. Der Bauleiter - m.E. eigenverantwortlich dafür, selber zugegen gewesen zu sein - muß die Abwesenheit des Statikers ja bemerkt haben und hätte darauf reagieren sollen. Die Konsequenz des Prüfbarkeitsverlustes durch vollendete Tatsachen muß einem Bauleiter ja klar sein - nicht umsonst verlangen manche Landesbauordnung´ eine Eignung der benannten Person. Der Statiker muß nun sein Risiko seines Vertrauens in die Kompetenz des Gutachters dagegen abwägen, den Rückbau der Bodenplatte mit allen Folgen zu veranlassen (so er denn nicht seine Hände in Unschuld waschen kann, seine Abwesenheit nicht verschuldet zu haben). Im Zweifel braucht mindestens einer der Beteiligten - m.E. am wenigsten Du - einen einschlägig erfahrenen Anwalt. Im übrigen gibt es sehr wohl Methoden, Beton zerstörungsfrei zu untersuchen und festzustellen, daß anstelle von Mafiosileichen tatsächlich plangemäß Stahl eingegossen wurde ;-)

P.S.: ich hoffe, zumindest der Elektriker war zugegen - nicht daß es mit dem Fundamenterder nochmals dasselbe Problem gibt. Der macht übrigens meist auch eine Fotodokumentation.
 
Y

ypg

Ist das so, dass bei Euch der Statiker vor Ort sein MUSS?
Wenn es so wäre, muss er dann auch Rohbauwände und Zimmerarbeiten Dach beaufsichtigen?
Bei uns funktioniert das alles mit Bauplänen und Bauleiter. Die Pläne reichen, schließlich wird nach denen gebaut.
 
H

hampshire

Ich wundere mich ebenfalls. Bei den Betonarbeiten für die Gründung mit Hangabstützung bis zu den Bodenplatten war kein Statiker zugegen. Der Betonbauer hat nach Plan gebaut und haftet für die korrekte Umsetzung nach Plan. Dieser wurde vom Statiker in Absprache mit dem Architekten erstellt, freigegeben und genehmigt. Rückfragen wurden im Vorfeld geklärt. Gebaut haben wir in NRW.
Warum braucht der Bauunternehmer die Freigabe des Statikers?
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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