maxx004
Ja er hatte den Termin nicht mitbekommen. In seinem Schreiben stand, dass ich Ihm die Kontaktdaten des Bodenplattenbauers mitteilen soll, damit er Kontakt mit Ihm bzgl. Bauüberwachung aufnehmen kann. Zudem habe ich noch die Umsetzungs-Kalenderwoche mit durchgegeben. Ich bin davon ausgegangen, dass er daraufhin alles weitere in die Wege leitet.was meinst du damit? Hat er den Termin nicht mitgeteilt bekommen und war deswegen (nicht schuldhaft) nicht da?
In Hessen benötige ich einen Standsicherheitsnachweis gegenüber dem Bauamt (§ 73 HBO Absatz 2). Der Statiker wurde als Nachweisberechtigter beim Bauamt gemeldet.Dein Gutachter hat doch geprueft. Das soll der Dir schriftlich geben.
Nicht Bauleiter, sondern "Bausachverständiger". Den habe ich zusätzlich als Berater beauftragt, er unterstützt mich bei dem Projekt bzw. den Abnahmen der Gewerke.Wenn der Bauleiter - ich nehme an, Du meinst den im Sinne der Landesbauordnung zu benennenden Verantwortlichen für die Bauleitererklärungen - gesehen hat, daß der Statiker nicht vor Ort war, hätte er das Losfahren des Beton-LKW´ abblasen sollen.
Lt. Schreiben des Statikers läge es beim Bodenplattenbauer, er (Statiker) wolle mit diesem Kontakt bzgl. Bauüberwachung aufnehmen, heißt für mich die beiden Parteien klären das unter sich.Ich interpretiere Deine zitierte Schilderung so, als sei das Einladen des Statikers Dir überlassen gewesen, der Statiker habe dabei die Terminabstimmung vornehmen wollen und über Deine Kommunikation mit dem Statiker habest Du einen Beleg über den Zugang bei ihm.
Der Bauleiter war meines Wissens nach (auch) nicht vor Ort.Der Bauleiter - m.E. eigenverantwortlich dafür, selber zugegen gewesen zu sein - muß die Abwesenheit des Statikers ja bemerkt haben und hätte darauf reagieren sollen. Die Konsequenz des Prüfbarkeitsverlustes durch vollendete Tatsachen muß einem Bauleiter ja klar sein - nicht umsonst verlangen manche Landesbauordnung´ eine Eignung der benannten Person.
hehe, dass Stahl drin ist und keine Leichen habe ich ja auch auf Bildern, allerdings reicht das dem Statiker nicht. Ich habe den Eindruck, es reicht aus Prinzip nicht. Telefonisch erreiche ich Ihn nicht, den gewünschten Rückruf bekomme weder ich noch der Bodenplattenbauer. Er fordert von mit per Einschreiben eine umfassende Haftungsfreistellung oder er legt sei Amt gegenüber dem Bauamt nieder.Der Statiker muß nun sein Risiko seines Vertrauens in die Kompetenz des Gutachters dagegen abwägen, den Rückbau der Bodenplatte mit allen Folgen zu veranlassen (so er denn nicht seine Hände in Unschuld waschen kann, seine Abwesenheit nicht verschuldet zu haben). Im Zweifel braucht mindestens einer der Beteiligten - m.E. am wenigsten Du - einen einschlägig erfahrenen Anwalt. Im übrigen gibt es sehr wohl Methoden, Beton zerstörungsfrei zu untersuchen und festzustellen, daß anstelle von Mafiosileichen tatsächlich plangemäß Stahl eingegossen wurde ;-)
Klingt sehr verfahren, schätze ich komme nicht um einen Anwalt drum herum. :( Ob das über den Weg in 4 Wochen (dann kommt das Haus) klärbar ist, bezweifle ich allerdings...
Gute Frage, ist mir nicht bekannt. Muss ich beim Bodenplattenbauer mal nachfragen. Aber der kann doch sicherlich per Durchgangsmessung oder so geprüft werden?P.S.: ich hoffe, zumindest der Elektriker war zugegen - nicht daß es mit dem Fundamenterder nochmals dasselbe Problem gibt. Der macht übrigens meist auch eine Fotodokumentation.
Er muss nach § 73 HBO Absatz 2 prüfen, dass es gemäß Plan ausgeführt wurde.Ist das so, dass bei Euch der Statiker vor Ort sein MUSS?
Ja.Wenn es so wäre, muss er dann auch Rohbauwände und Zimmerarbeiten Dach beaufsichtigen?
Andere Länder, andere Gesetze.. Bei uns steht das in der Hessischen Bauordnung (HBO) festgeschrieben.Gebaut haben wir in NRW.
Warum braucht der Bauunternehmer die Freigabe des Statikers?
Nein, ist ein kleines Einfamilienhaus ohne Keller. Erdgeschoss + 1. Obergeschoss in Holzständerbauweise.Bei anspruchsvollen Konstruktionen sieht das wohl anders aus. Ist das bei euch so?
Wegen der fehlenden Bestätigung des Statikers. Diese wird vom Bauamt gefordert.Hier liegt das Problem. Wie begründet der Bauleiter den drohenden Baustopp - wegen Deiner Nichtabnahme oder wegen der fehlenden Bestätigung des Statikers?