A
Att1985
Hallo!
Wir kaufen demnächst ein Haus und überlegen uns das DG als Einliegerwohnung zu renovieren.
Es steht eine Kernsanierung an mit hoher energetischer Sanierung (Heizung, Dach, Fenster, Außenwanddämmung).
Räumliche Trennung für die Einliegerwohnung mit separater Küche und Bad sind gegeben. Also technische Voraussetzungen erfüllt.
Wir sind uns nur noch nicht sicher ob wir die Wohnung vermieten wollen, oder aber nur für uns, später wenn wir alt sind, nutzen wollen bzw an unsere älter werdenden Eltern vermieten wollen.
Das heisst die Wohnung würde einige Jahre wahrscheinlich leer stehen und max als Ferienwohnung ab und zu vermietet werden.
Fragen dazu:
1) Können wir die zusätzlichen Kosten für die Darlehenszinsen und Sanierung der Einliegerwohnung von der Lohnsteuer absetzen die wir als Angestellte erhalten oder kann dies nur gegenüber den Mieteinnahmen verrechnet werden?
2) Da es ja zwei separate Wohneinheiten sind, würden wir, falls wir entsprechend teuer sanieren, auch zweimal den Zuschuss bekommen oder?
Gerade das Dach würde ich fast komplett der Einliegerwohnung im DG anrechnen.
Wir kaufen demnächst ein Haus und überlegen uns das DG als Einliegerwohnung zu renovieren.
Es steht eine Kernsanierung an mit hoher energetischer Sanierung (Heizung, Dach, Fenster, Außenwanddämmung).
Räumliche Trennung für die Einliegerwohnung mit separater Küche und Bad sind gegeben. Also technische Voraussetzungen erfüllt.
Wir sind uns nur noch nicht sicher ob wir die Wohnung vermieten wollen, oder aber nur für uns, später wenn wir alt sind, nutzen wollen bzw an unsere älter werdenden Eltern vermieten wollen.
Das heisst die Wohnung würde einige Jahre wahrscheinlich leer stehen und max als Ferienwohnung ab und zu vermietet werden.
Fragen dazu:
1) Können wir die zusätzlichen Kosten für die Darlehenszinsen und Sanierung der Einliegerwohnung von der Lohnsteuer absetzen die wir als Angestellte erhalten oder kann dies nur gegenüber den Mieteinnahmen verrechnet werden?
2) Da es ja zwei separate Wohneinheiten sind, würden wir, falls wir entsprechend teuer sanieren, auch zweimal den Zuschuss bekommen oder?
Gerade das Dach würde ich fast komplett der Einliegerwohnung im DG anrechnen.