Ohne Bebauungsplan und Satzung zu selbigen kann man keine genaue Aussage treffen.
Generell gilt § 19 Baunutzungsverordnung.
Dieser stellt aber dispositives Recht dar und kann durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder der Satzung zu selbigen abbedungen werden.
Für eine genaue Aussage müsstest du alle Pläne inkl. Hausplanung, Bebauungsplan, Satzung und Außenanlagen einstellen.