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clausen77
Hallo zusammen,
wir planen den Bau eines Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage in Hessen. Es handelt sich um ein Neubaugebiet mit neuem Bebauungsplan. Die Doppelgarage würden wir gerne an die Grundstücksgrenze setzen, um den verfügbaren Platz am besten zu nutzen. Wir haben kürzlich den Bauantrag eingereicht, erstes Feedback der Bauaufsicht war in Bezug auf den Verstoß der Grenzgarage gegen §6 (10). Der erste Entwurf hielt nicht die max. Grenzbebauungsfläche von 25 m2 sowie die durchschnittliche Höhe von max. 3 Meter ein. Unsere Nachbarn an der Grenze hatten nämlich die Entwürfe unterschrieben (basierend auf Gegenseitigkeit, da sie auch deren Doppelgarage an die Grenze bauen wollen).
Die Bauaufsicht behauptet, dass eine Freigabe der Nachbarn nicht ausreicht, um den Verstoß von §6 (10) zu billigen. Es müsste eine grundstücksbezogene Atypik vorliegen.
Wir haben daraufhin nochmal nachgebessert und den beigefügten Entwurf vorgeschlagen. Hier wird auch die Grenzbebauungsfläche auf unter 25 m2 reduziert. Einzig die max. 3 Meter bekommen wir nicht hin (aktuell sind 3,84m berechnet).
Die Bauaufsicht schlägt vor, die Garage näher in Richtung Straße zu schieben (der Bebauungsplan lässt hier wegen seitlichem Bauwich nur 1 Meter zu, was für die Höhe nichts bringt). Des Weiteren wurde ein Pultdach für die Garage vorgeschlagen, hier bekommen wir auf der rechten Seite aber nicht die benötigte Höhe für ein Doppeltor hin. Ein Verschieben des Hauses nach links geht auch nicht, da wir sonst links über das Baufenster hinausgehen.
Aktuell fällt mir nur noch eine Änderung von Doppelgarage auf Einzelgarage ein, um dann die 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten und somit der §6 (10) keine Relevanz mehr hat. Unser zweites Auto müsste dann außerhalb der Garage parken. Nicht wirklich optimal, auch für die Optik nicht.
Hat einer von Euch eine Idee, was man sonst machen könnte?
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Tipps.
wir planen den Bau eines Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage in Hessen. Es handelt sich um ein Neubaugebiet mit neuem Bebauungsplan. Die Doppelgarage würden wir gerne an die Grundstücksgrenze setzen, um den verfügbaren Platz am besten zu nutzen. Wir haben kürzlich den Bauantrag eingereicht, erstes Feedback der Bauaufsicht war in Bezug auf den Verstoß der Grenzgarage gegen §6 (10). Der erste Entwurf hielt nicht die max. Grenzbebauungsfläche von 25 m2 sowie die durchschnittliche Höhe von max. 3 Meter ein. Unsere Nachbarn an der Grenze hatten nämlich die Entwürfe unterschrieben (basierend auf Gegenseitigkeit, da sie auch deren Doppelgarage an die Grenze bauen wollen).
Die Bauaufsicht behauptet, dass eine Freigabe der Nachbarn nicht ausreicht, um den Verstoß von §6 (10) zu billigen. Es müsste eine grundstücksbezogene Atypik vorliegen.
Wir haben daraufhin nochmal nachgebessert und den beigefügten Entwurf vorgeschlagen. Hier wird auch die Grenzbebauungsfläche auf unter 25 m2 reduziert. Einzig die max. 3 Meter bekommen wir nicht hin (aktuell sind 3,84m berechnet).
Die Bauaufsicht schlägt vor, die Garage näher in Richtung Straße zu schieben (der Bebauungsplan lässt hier wegen seitlichem Bauwich nur 1 Meter zu, was für die Höhe nichts bringt). Des Weiteren wurde ein Pultdach für die Garage vorgeschlagen, hier bekommen wir auf der rechten Seite aber nicht die benötigte Höhe für ein Doppeltor hin. Ein Verschieben des Hauses nach links geht auch nicht, da wir sonst links über das Baufenster hinausgehen.
Aktuell fällt mir nur noch eine Änderung von Doppelgarage auf Einzelgarage ein, um dann die 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten und somit der §6 (10) keine Relevanz mehr hat. Unser zweites Auto müsste dann außerhalb der Garage parken. Nicht wirklich optimal, auch für die Optik nicht.
Hat einer von Euch eine Idee, was man sonst machen könnte?
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Tipps.
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