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Escroda
Dann sollten die Staatsbediensteten nochmal in ihre Landesbauordnung schauen. Das ist nämlich keine Ermessensentscheidung, da das Gesetz diese Möglichkeit ausdrücklich nennt.die Bauaufsicht sieht das Eintragen einer Baulast zur Anbauverpflichtung nicht als Möglichkeit.
Gibt's das schriftlich. Dann hätte der Richter, wenn Du denn so weit gehen möchtest, auch was zum Lachen.Es wäre ein Neubaugebiet, und deswegen müssen wir nicht so bauen.
Ich auch nicht.die Einschätzung teilt unsere Architektin nicht
Das tut sie hier ja. Durch die Hanglage ist bauordnungsrechtlich eine sinnvolle Grenzgarage nicht möglich, obwohl sie planungsrechtlich ausdrücklich zugelassen wird. Sorgfältige Stadtplaner mit praxisbezogener Erfahrung berücksichtigen dies in ihren BPlänen und formulieren entsprechende Festsetzungen. Und für die anderen Fälle bietet die Bauordnung entsprechende Lösungsmöglichkeiten.Es müsste eine grundstücksbezogene Atypik vorliegen.
Unglücklicherweise hat Deine Architektin einen eindeutig nicht genehmigungsfähigen Bauantrag bereits eingereicht. Das schwächt Eure Verhandlungsposition. Hätte, hätte, Fahrradkette bereits beim Bauantrag ein Antrag auf Baulasteintragung beigelegen, wäre es für die Behörde deutlich schwerer gewesen, die Genehmigung zu versagen.