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Baumeister86
Hallo zusammen,
meine Frau und ich überlegen gerade ein Grundstück im Berliner Umland zu kaufen, sind uns allerdings aufgrund der Grundstücksbreite und Bebauungsvorgaben der Stadt nicht ganz sicher und hoffen daher auf ein paar Tipps.
Zur Situation: Das Grundstück hat eine Straßenfront von 20m. Es existiert kein Bebauungsplan, somit gilt §34 Baugesetzbuch. Laut Gemeinde sind 3m Abstand links und rechts zum Nachbargrundstück einzuhalten, sowie 6m zur Straße.
Unser Ziel wäre die Bebauung mit Einfamilienhaus mit ca 180qm verteilt über 2 Etagen sowie daneben eine Garage (d.h. Grundwohnfläche von 90qm exkl. Außenwände).
Somit bliebe eine bebaubare Straßenfront von 14m für Haus und Garage, was mir irgendwie etwas klein vorkommt.
Ist das überhaupt realistisch, bzw. wie weit ist es realistisch das Baufenster zu erweitern? Liegt das v.a. an der Gemeinde oder auch an Nachbarn?
Fällt im schlimmsten Fall ein Carport auch unter diese Bebauungsgrenzen oder kann damit abgewichen werden?
Wir sind noch etwas unschlüssig ob das Grundstück unter diesen Umständen dann in Frage käme?
Viele Grüße und Danke für eure Einschätzung
Stephan
meine Frau und ich überlegen gerade ein Grundstück im Berliner Umland zu kaufen, sind uns allerdings aufgrund der Grundstücksbreite und Bebauungsvorgaben der Stadt nicht ganz sicher und hoffen daher auf ein paar Tipps.
Zur Situation: Das Grundstück hat eine Straßenfront von 20m. Es existiert kein Bebauungsplan, somit gilt §34 Baugesetzbuch. Laut Gemeinde sind 3m Abstand links und rechts zum Nachbargrundstück einzuhalten, sowie 6m zur Straße.
Unser Ziel wäre die Bebauung mit Einfamilienhaus mit ca 180qm verteilt über 2 Etagen sowie daneben eine Garage (d.h. Grundwohnfläche von 90qm exkl. Außenwände).
Somit bliebe eine bebaubare Straßenfront von 14m für Haus und Garage, was mir irgendwie etwas klein vorkommt.
Ist das überhaupt realistisch, bzw. wie weit ist es realistisch das Baufenster zu erweitern? Liegt das v.a. an der Gemeinde oder auch an Nachbarn?
Fällt im schlimmsten Fall ein Carport auch unter diese Bebauungsgrenzen oder kann damit abgewichen werden?
Wir sind noch etwas unschlüssig ob das Grundstück unter diesen Umständen dann in Frage käme?
Viele Grüße und Danke für eure Einschätzung
Stephan