B
Bitschieber
Hallo zusammen,
das Baugebiet in dem wir gerne bauen möchten, ist nun auf der Zielgeraden (öffentliche Auslegung, Planung für Erschließung sowie Vergabe noch dieses Jahr). Grund genug für mich, mich mit dem Bebauungsplan etwas auseinanderzusetzen.
Die Bauvorschriften sehen unter anderem folgendes vor:
Meine Fragen hierzu:
Beim WA1 ist mir die Lage soweit klar, hier ist es möglich (nicht zwingend) klassische Stadtvillen mit zwei Vollgeschossen zu bauen. Beim Gebiet WA2 würde ich sagen, dass man hier die klassischen 1,5 Geschossigen Einfamilienhaus antreffen wird, sprich normales EG, 1.OG mit Schrägen und dann ein Spitzboden. Das Gebiet WA4 ist mir etwas schleierhaft, bzw. verstehe ich hier ggf. einen Begriff nicht richtig: Hier ist die Traufhöhe gleich dem Gebiet WA2, jedoch ist die maximal zulässige Traufhöhe um 2m niedriger (9 vs. 11m). dem zufolge ist dann wohl auf die Dachneigung flacher, siehe 30 bis 42° im Vergleich zu 42 bis 48° im WA2. Deutet das daraufhin, dass man hier sinnvollerweise eigentlich "nur" Bungalows bauen kann?
Mein Verständnisproblem: Die Angabe des Drempels.
Soweit ich es recherchiert habe ist der Drempel eine Art vorgezogene Wand unterm Dach, quasi sowas:
Im Gegensatz dazu, gibt es noch den Kniestock, der (nach meinem Verständnis) tatsächlich ein mehr an Raum bedeutet. Hier wird quasi das Dach nicht direkt auf der Geschossdecke aufgelegt, sondern eben auf dem Kniestock, was einer auf der Geschossdecke zusätzlich hochgezogenen Mauer entspricht, also sowas:
Wenn mein Verständnis an dieser Stelle korrekt ist, verstehe ich beim besten Willen nicht, aus welchem Grund ein "Drempel" in einem Bebauungsplan begrenzt sein sollte? Denn wie ich einen Raum (in dem Fall "unterm Dach" letztendlich nutze, ist doch wohl meine Entscheidung? Wenn ich dort eine Trockenbauwand einziehe (die ja nach außen hin absolut nicht in Erscheinung tritt, sondern vielmehr einem Möbel entsprich), da ich z.B. den Hohlraum (den Drempel) dahinter als Ablagefläche nutzen möchte, kann doch dem Bauamt egal sein?
Nachtrag: Hier die offizielle Beschreibung zum Drempel:
Die maximal zulässige Drempelhöhe beträgt 80cm. Sie ist an der Außenwand zwischen der Oberkante des Dachgeschoßfußbodens und der Unterseite der Dachsparren zu messen. (§84 Abs. 3 Nr. 1 Niedersächsische Bauordnung)
Ich hoffe ich konnte meine Verwirrung einigermaßen klar machen und freue mich auf eure Rückmeldungen.
Viele Grüße
das Baugebiet in dem wir gerne bauen möchten, ist nun auf der Zielgeraden (öffentliche Auslegung, Planung für Erschließung sowie Vergabe noch dieses Jahr). Grund genug für mich, mich mit dem Bebauungsplan etwas auseinanderzusetzen.
Die Bauvorschriften sehen unter anderem folgendes vor:
Meine Fragen hierzu:
Beim WA1 ist mir die Lage soweit klar, hier ist es möglich (nicht zwingend) klassische Stadtvillen mit zwei Vollgeschossen zu bauen. Beim Gebiet WA2 würde ich sagen, dass man hier die klassischen 1,5 Geschossigen Einfamilienhaus antreffen wird, sprich normales EG, 1.OG mit Schrägen und dann ein Spitzboden. Das Gebiet WA4 ist mir etwas schleierhaft, bzw. verstehe ich hier ggf. einen Begriff nicht richtig: Hier ist die Traufhöhe gleich dem Gebiet WA2, jedoch ist die maximal zulässige Traufhöhe um 2m niedriger (9 vs. 11m). dem zufolge ist dann wohl auf die Dachneigung flacher, siehe 30 bis 42° im Vergleich zu 42 bis 48° im WA2. Deutet das daraufhin, dass man hier sinnvollerweise eigentlich "nur" Bungalows bauen kann?
Mein Verständnisproblem: Die Angabe des Drempels.
Soweit ich es recherchiert habe ist der Drempel eine Art vorgezogene Wand unterm Dach, quasi sowas:
Im Gegensatz dazu, gibt es noch den Kniestock, der (nach meinem Verständnis) tatsächlich ein mehr an Raum bedeutet. Hier wird quasi das Dach nicht direkt auf der Geschossdecke aufgelegt, sondern eben auf dem Kniestock, was einer auf der Geschossdecke zusätzlich hochgezogenen Mauer entspricht, also sowas:
Wenn mein Verständnis an dieser Stelle korrekt ist, verstehe ich beim besten Willen nicht, aus welchem Grund ein "Drempel" in einem Bebauungsplan begrenzt sein sollte? Denn wie ich einen Raum (in dem Fall "unterm Dach" letztendlich nutze, ist doch wohl meine Entscheidung? Wenn ich dort eine Trockenbauwand einziehe (die ja nach außen hin absolut nicht in Erscheinung tritt, sondern vielmehr einem Möbel entsprich), da ich z.B. den Hohlraum (den Drempel) dahinter als Ablagefläche nutzen möchte, kann doch dem Bauamt egal sein?
Nachtrag: Hier die offizielle Beschreibung zum Drempel:
Die maximal zulässige Drempelhöhe beträgt 80cm. Sie ist an der Außenwand zwischen der Oberkante des Dachgeschoßfußbodens und der Unterseite der Dachsparren zu messen. (§84 Abs. 3 Nr. 1 Niedersächsische Bauordnung)
Ich hoffe ich konnte meine Verwirrung einigermaßen klar machen und freue mich auf eure Rückmeldungen.
Viele Grüße
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