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Chrissi1288
Nein ich erwarte von einem Forum dass mir jemand Tipps oder Ratschläge geben kann ob es hier noch Chancen gibt oder nicht. Mir die ganze Zeit aufzuzählen was schiefgelaufen ist macht mich höchstens schlauer aber hilft mir für mein Anliegen nicht wirklich.Erwartest Du, hier einen Fachanwalt dafür genannt zu bekommen, daß Du vor dem EuGH darauf klagen kannst, Leute aus dem Gemeinderat auszuschließen, die mit Deinem Nachbarn im Gesangs- oder Schützenverein sind ? - die Gemeindeordnung sieht eine Nichtteilnahme von Ratsmitgliedern an Beratungen und Abstimmungen nur dann vor, wenn es um Grundstücke aus eigenem oder verschwägertem Besitz geht.
Hier ist etwas dumm gelaufen, was aber keineswegs an Deinem Laientum in Verwaltungsverfahren liegt. Hier sind - was seltenst nur einseitig entsteht - Fronten verhärtet. Das ist nur auf der Beziehungsebene klärbar, juristisch also bestenfalls durch Mediation. Einen solchen Mediator müßten allerdings die Streithähne gemeinsam aufsuchen (und der Schiedsmann ist das nicht, der ist praktisch ein "Einzelrichter für Kleinkram").
Auch wüsste ich nicht warum mir hier nun von anderen vorgeworfen wird ich müsste an meiner Zwischenmenschlichkeit arbeiten und dass die Fronten zum Nachbarn hin verhärtet sind wäre zum Teil auch meine Schuld.Ich habe nie und in keinster Weise den Nachbarn beschimpft,gedroht oder sonstiges. Seitens ihm kam schon seit der ersten Begegnung nicht mal ein Hallo rüber.Ich hatte auch bislang immer Geduldet dass er mein Grundstück nutzt. Angegriffen werde lediglich ich vom Nachbarn-defintiv grundlos! da ich noch nie in keinster Weise gegen ihn geschossen habe.
Auch verstehe ich nicht warum davon ausgegangen wird dass der Antrag wegen dem Ärger vom Nachbarn abgelehnt wurde.Dies ist ja keine Begründung und was soll ich auch machen wenn der Nachbar mit erhobener Schaufel vor mir steht wenn ich mit ihm reden will? Verstehe nicht warum mir hier für den Streit die Schuld gegeben wird.Würdet ihr alle den netten Herrn kennen wüsstet ihr dass das Problem definitiv bei ihm liegt.