Müssen Fachhandwerker für verbautes Fremdmaterial haften?
Nicht selten werden Fachhandwerker gefragt, ob sie Fremdmaterial verbauen. Doch wie sehen die rechtlichen Konsequenzen aus? Müssen Handwerker auch für Materialfehler haften?
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Selbst wenn alle technischen Regeln eingehalten werden, können Fachhandwerker eine Mängelhaftung treffen, wenn schlussendlich die Funktionsfähigkeit nicht erreicht wird. Dies gilt auch beim Verbau von Materialien, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Werk mangelhaft, wenn es die vereinbarte Funktion nicht erfüllt, weil das zur Verfügung gestellte Material nicht dazu geeignet ist, das Werk mangelfrei und funktionstauglich zu erstellen.