C
clausen77
Danke @Escroda, wir sind hier in der Tat in eine Zwickmühle geraten. Der Nachbar hat diese Woche mit dem Bau begonnen bzw. die Grube ausgehoben.
Deren GÜ ist nun nicht mehr willig (entgegengesetzt seinem Vorschlag an die Nachbarn vor 6 Wochen), einen Änderungsantrag für die Garage einzureichen und möchte die Garage wie im Freisteller geplant mit 3 Meter Abstand zu unserem Grundstück bauen.
Du schreibst, er darf die 3 Meter zwischen seiner Garage und unserer Grundstücksgrenze nicht mehr bebauen (wegen 5.1.). meinst du die Feuerwehrwege? Da gibt es doch andere Möglichkeiten für (beispielsweise zwischen seiner Garage und Haus), oder verstehe ich etwas falsch?
Je mehr ich drüber nachdenke werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Ganz auf die Garage zu verzichten sehe ich kaum als Option, dann doch lieber Einzelgarage und unbedachter Stellplatz, der ggfs nächstes Jahr zum Carport umfunktioniert werden kann, falls es mit der Baulast doch klappt…
Deren GÜ ist nun nicht mehr willig (entgegengesetzt seinem Vorschlag an die Nachbarn vor 6 Wochen), einen Änderungsantrag für die Garage einzureichen und möchte die Garage wie im Freisteller geplant mit 3 Meter Abstand zu unserem Grundstück bauen.
Du schreibst, er darf die 3 Meter zwischen seiner Garage und unserer Grundstücksgrenze nicht mehr bebauen (wegen 5.1.). meinst du die Feuerwehrwege? Da gibt es doch andere Möglichkeiten für (beispielsweise zwischen seiner Garage und Haus), oder verstehe ich etwas falsch?
Je mehr ich drüber nachdenke werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Ganz auf die Garage zu verzichten sehe ich kaum als Option, dann doch lieber Einzelgarage und unbedachter Stellplatz, der ggfs nächstes Jahr zum Carport umfunktioniert werden kann, falls es mit der Baulast doch klappt…