B
Blumennapf
Hallo,
ich habe noch eine weitere Frage.
Direkt neben unserem Doppelhaus ist unsere genehmigte Doppelgarage gebaut. Diese Doppelgarage befindet sich direkt an der Grundstücksgrenze. ( ca 6m breit und 6 m lang).
Mit unserem ehemaligen Nachbarn habe ich eine handschriftliche Einigung das wir eine 2,50m hohe Mauer und 7 m lange Mauer von der Garage weiter in den Garten ziehen durften. (Keine Eintragungen!!)
Im laufe der Zeit entstand dann an der 7m langen Mauer eine Art Holzschuppen, welche ca 3 m breit war... (Direkt an der Grundstücksgrenze als Verlängerung der Garage.
Vor einigen Jahren haben wir das Dach von diesem Schuppen erneuert und auf die komplette breite der Garage ausgeweitet. So das wir einschl. Garage eine Überdachte Fläche von 6 m (breite) und 13 m (Länge) haben.
Wenn mein Sohn nun das Haus übernimmt und umbauen möchte, würde er gerne die komplette Dachfläche als Dachterrasse nutzen. Der Vordere Teil soll Überdacht werden (ca 6 m ; Garagenanteil). Der hinterer Teil (Holzschuppen) soll als offene Terrasse genutzt werden.
Jetzt zu meinen Fragen:
Da die Garage und das Holzschuppendach nicht tragfähig sind müssten diese evtl. abgerissen und neu gebaut werden. Würde dieses genehmigt werden? Wobei dann als Garage ein Carport gebaut werden würde.
Falls der Neubau des Schuppens und des Carports nicht genehmigt werden sollten, gibt es für den vorhandenen Schuppen einen Bestandsschutz? Dieser ist schon über 20 Jahre alt...
Ist es überhaupt möglich eine Terrasse mIt Teilüberdachung auf der Garage / Holzschuppen genehmigt zu bekommen? Ich habe mal was von 3m Grenzabstand, sowie einer maximalen Grenzbebauung von 9m gehört...
Gibt es sonst noch irgendwas was ich beachten müsste?
Vielen Dank!
ich habe noch eine weitere Frage.
Direkt neben unserem Doppelhaus ist unsere genehmigte Doppelgarage gebaut. Diese Doppelgarage befindet sich direkt an der Grundstücksgrenze. ( ca 6m breit und 6 m lang).
Mit unserem ehemaligen Nachbarn habe ich eine handschriftliche Einigung das wir eine 2,50m hohe Mauer und 7 m lange Mauer von der Garage weiter in den Garten ziehen durften. (Keine Eintragungen!!)
Im laufe der Zeit entstand dann an der 7m langen Mauer eine Art Holzschuppen, welche ca 3 m breit war... (Direkt an der Grundstücksgrenze als Verlängerung der Garage.
Vor einigen Jahren haben wir das Dach von diesem Schuppen erneuert und auf die komplette breite der Garage ausgeweitet. So das wir einschl. Garage eine Überdachte Fläche von 6 m (breite) und 13 m (Länge) haben.
Wenn mein Sohn nun das Haus übernimmt und umbauen möchte, würde er gerne die komplette Dachfläche als Dachterrasse nutzen. Der Vordere Teil soll Überdacht werden (ca 6 m ; Garagenanteil). Der hinterer Teil (Holzschuppen) soll als offene Terrasse genutzt werden.
Jetzt zu meinen Fragen:
Da die Garage und das Holzschuppendach nicht tragfähig sind müssten diese evtl. abgerissen und neu gebaut werden. Würde dieses genehmigt werden? Wobei dann als Garage ein Carport gebaut werden würde.
Falls der Neubau des Schuppens und des Carports nicht genehmigt werden sollten, gibt es für den vorhandenen Schuppen einen Bestandsschutz? Dieser ist schon über 20 Jahre alt...
Ist es überhaupt möglich eine Terrasse mIt Teilüberdachung auf der Garage / Holzschuppen genehmigt zu bekommen? Ich habe mal was von 3m Grenzabstand, sowie einer maximalen Grenzbebauung von 9m gehört...
Gibt es sonst noch irgendwas was ich beachten müsste?
Vielen Dank!